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Ruft eine Arbeitnehmerin mehrfach Daten aus dem Melderegister zu privaten Zwecken auf, kann dies zu einer Kündigung führen.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01. September 2016, 10 Sa 192/16
Die Arbeitnehmerin arbeitete in einem Meldeamt in Berlin. Während ihrer Beschäftigung rief sie immer wieder Daten aus dem Melderegister für private Zwecke ab, obwohl der Zugriff auf die personenbezogenen Daten strengen datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. Ein Zugriff aus privatem Interesse oder bloßer Neugier ist keinesfalls erlaubt. Das Amtsgericht verurteilte die Arbeitnehmerin wegen dieser Datenschutzverletzungen zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Auch ihr Arbeitgeber, das Land Berlin, sah sich zum Handeln gezwungen und kündigte ihr fristlos. Gegen diese fristlose Kündigung erhob die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage.
Das Landesarbeitsgericht lehnte die Kündigungsschutzklage ab. Eine Kündigung aus wichtigem Grund könne berechtigt sein, wenn ein Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten verletze. Es komme dabei auf den Verstoß gegen die vertraglichen Haupt- oder Nebenpflichten und den damit verbundenen Vertrauensbruch an. Im vorliegenden Fall rechtfertige das Verhalten der Arbeitnehmerin die fristlose Kündigung. Denn: Die bei der Meldebehörde beschäftigten Personen dürften die ihnen zur Verfügung gestellten Meldedaten nur zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben verwenden. Auch das Bundesdatenschutzgesetz verbiete Arbeitnehmern die unbefugte Verarbeitung oder andere Nutzung von personenbezogenen Daten. In dem Abrufen der Daten zu privaten Zwecken liege eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen. Dies ziehe nach Ansicht des Gerichts regelmäßig einen solch schweren Vertrauensverlust des Arbeitgebers nach sich, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.
Ford: 2.300 Stellen werden bis 2025 gestrichen
Was sich bereits vor ein paar Wochen angedeutet hatte – wir berichteten – ist jetzt traurige Gewissheit: Bei Ford werden an den Standorten Köln und Aachen Tausende Stellen gestrichen. Der US-Autobauer will in Deutschland aufgrund einer Umstrukturierung in knapp drei Jahren 2.300 Jobs abbauen. Das sind weniger, als der Betriebsrat befürchtet hatte. Der spricht sogar von „Aufatmen“. Bis Ende 2032 sind betriebsbedingte Kündigungen nämlich ausgeschlossen – das war Voraussetzung für die Zustimmung des Betriebsrats.