Als Arbeitnehmer steht die Frage im Raum: Brachen wir wirklich einen Betriebsrat? So schlecht läuft es doch in unserem Betrieb gar nicht. Das ist allerdings nicht die Frage, denn auch in Betrieben mit guter Stimmung ist eine Arbeitnehmervertretung durchaus sinnvoll. Sie erinnern sich noch an den Klassensprecher, der schon mal gesammelte Anfragen mit dem Lehrer diskutiert hat? Nichts anderes macht ein Betriebsrat für Sie – den Arbeitnehmer! Oder Sie später für Ihre Kollegen!
Ein Betriebsrat ist das gewählte Sprachrohr der Belegschaft. Er sorgt für Mitbestimmung, mehr Transparenz und bessere Arbeitsbedingungen und überwacht bestehende gesetzliche Regelungen, Gesetze, Tarifverträge und Vorschriften im Sinne der Mitarbeiter. Doch wie gründet man eigentlich einen Betriebsrat? Keine Sorge – der Weg ist einfacher, als Sie denken. Wenn auch leider manchmal mit Steinen durch den Arbeitgeber gepflastert. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie es funktioniert.
Voraussetzungen: Wann kann ein Betriebsrat gegründet werden?
Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern gegründet werden, von denen mindestens drei wählbar sind.
Was heißt das konkret?
- Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer ab 16 Jahren – auch Auszubildende.
- Wählbar ist, wer mindestens 18 Jahre alt ist und seit mindestens sechs Monaten im Betrieb arbeitet (oder in einem verbundenen Unternehmen, falls der Betrieb jünger ist).
Nicht berücksichtigt werden der Arbeitgeber selbst und leitende Angestellte.
Wichtig: Teilzeitkräfte zählen voll mit. Es geht um die Zahl der Köpfe, nicht um die geleisteten Stunden.
Wer darf einen Betriebsrat initiieren?
Die Initiative zur Betriebsratsgründung darf von:
- mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern oder
- einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft
ausgehen.
Diese laden alle Kollegen zu einer „Einleitungsversammlung“ oder "Wahlversammlung" ein, auf der über die Wahl eines Betriebsrats informiert wird und der Wahlvorstand gewählt werden soll. Dabei ist wichtig, dass sich schon im Vorfeld genügend „Mitstreiter“ finden, die das Amt des Betriebsrats übernehmen wollen – am besten mit genügend Ersatzmitgliedern.
Wie groß ihr Gremium später sein wird, hängt von der Anzahl der Mitarbeiter im Betrieb ab.
Wie läuft eine Betriebsratswahl ab?
- Wahlversammlung einberufen
Die Gründung beginnt mit der Einladung zu einer Versammlung. Dort stellen Sie mit Ihren Mitstreitern die Idee vor, einen Betriebsrat zu gründen. Hier ist ein wenig Überzeugungsarbeit gefragt. Aber wer gute Argumente parat hat, bekommt das schon hin. Danach wird der Wahlvorstand gewählt – gerne neutral und völlig unabhängig von einer Kandidatur als Betriebsrat. - Wahlvorstand wählen
Der Wahlvorstand besteht in der Regel aus drei Arbeitnehmern. Am besten noch mit Ersatzmitgliedern, damit Krankheitsfall und Urlaub in dem Zeitraum der Durchführung abgedeckt ist. Und ein paar mehr Helfer bei der BR-Wahl zu haben, schadet nie! Der Wahlvorstand organisiert die gesamte Wahl – bis zur Auszählung. Gibt es auf der Versammlung keine Einigung, kann ein Antrag beim Arbeitsgericht gestellt werden, das dann einen Wahlvorstand bestimmt. - Wahl durchführen
Der Wahlvorstand erstellt ein Wählerverzeichnis, informiert mit einer offiziellen Wahlausschreibung, sammelt Kandidatenvorschläge in Form von Listen oder einer Liste, führt die Wahl durch und zählt anschließend die Stimmen aus. Das ganze Verfahren ist allerdings doch komplexer als sich das jetzt anhört.
Für alle neuen Wahlvorstände lohnt sich auf jeden Fall eine Schulung und eine gute Information zum Thema. Denn hier ist Rechtssicherheit und eine korrekte Durchführung gefragt.
Nach der Wahl tritt der neu gewählte Betriebsrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen – und kann mit seiner Arbeit beginnen.
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Betriebsratsgründung?
Eine Betriebsratsgründung ist jederzeit möglich, wenn es im Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt. Es gibt also keine Wartefrist oder Sperrzeit. Es müssen nur genügend willige Kandidaten für einen Betriebsrat gefunden werden.
Wer jetzt interessiert ist, kann auch mit „echten Betriebsräten“ in einem Forum darüber diskutieren – soll ich oder nicht. Oder wartet auf den Termin, an dem in Deutschland in vielen Betrieben die Wahlurnen heiß laufen. Denn neben den außerordentlichen BR-Wahlen gibt es die regulären Betriebsratswahlen, die alle vier Jahre zwischen dem 1. März und 31. Mai stattfinden – das nächste Mal im Jahr 2026, dann 2030 usw. Eine außerhalb dieses Zeitraums gegründete Arbeitnehmervertretung bleibt bis zur nächsten regulären Wahlperiode im Amt. Achtung: Auch hier gibt es Ausnahmen.
Was ist eigentlich ein „Betrieb“?
Ein Betriebsrat wird nicht für das gesamte Unternehmen, sondern für den einzelnen Betrieb gewählt. Ein Betrieb ist eine organisatorische Einheit mit einer einheitlichen Leitung, z. B. eine Filiale, ein Werk oder ein Standort.
In großen Unternehmen mit mehreren Standorten können also mehrere eigenständige Betriebsräte existieren oder eben gegründet werden. Bei Bedarf können später Gesamt- oder Konzernbetriebsräte gebildet werden.
Welche Aufgaben hat man als Betriebsrat?
Die Aufgaben eines Betriebsrats sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Also hier nur ein kurzer Einblick.
Ein Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber und hat dabei umfassende Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte, zum Beispiel bei:
- Arbeitszeiten, Überstunden und Urlaubsregelungen
- Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen
- der Einführung neuer Technik (z. B. Software)
- sozialen Angelegenheiten wie Prämien, Kantinen oder Arbeitskleidung
Er überwacht zudem, dass gesetzliche Regelungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden – und ist Ansprechpartner bei Konflikten im Betrieb.
Schulung für den Wahlvorstand: Unbedingt empfehlenswert
Die Organisation einer Betriebsratswahl folgt klaren gesetzlichen Vorgaben. Schon kleine Fehler (z. B. falsche Fristen oder unvollständige Unterlagen) können die Wahl anfechtbar machen.
Daher gilt: Lassen Sie als Wahlvorstand schulen!
Für Mitglieder des Wahlvorstands gibt es spezielle Schulungen, in denen alle rechtlichen Grundlagen und praktischen Schritte vermittelt werden. Der Arbeitgeber muss diese Kosten übernehmen, sobald Sie zum Wahlvorstand gewählt oder bestimmt wurden – ebenso wie sämtliche Kosten der Wahl.
Fazit: Betriebsrat gründen lohnt sich
Ein Betriebsrat sorgt für mehr Gerechtigkeit, Schutz und Mitbestimmung im Arbeitsalltag. Die Gründung ist nicht so kompliziert, wenn man weiß, wie es geht – und wer Unterstützung braucht, kann sich an Gewerkschaften oder Schulungseinrichtungen wenden.
Wenn Sie also etwas verändern möchten: Packen Sie es an! Sie sind sich noch nicht sicher? Dann schnuppern sie doch mal in die Welt der BR-Kandidaten und erfahren, wie es geht!
Eines ist sicher: Trotz der vielen Herausforderungen an Betriebsräte, kann das Amt richtig Spaß machen, denn neue Betriebsräte lernen viel dazu. Und das Beste: das alles kann den Arbeitsalltag für Ihre Kollegen nachhaltig verbessern.