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Wenn man bei Null anfängt: Die Gründung eines Betriebsrats

Betriebsrat gründen

Ein Betriebsrat ist eine institutionalisierte Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen. Bei mindestens fünf wahlberechtigten Beschäftigten ist es möglich, einen Betriebsrat zu gründen. Die Größe des Betriebrats hängt dabei von der Größe des Betriebes ab: Sind weniger als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigt, besteht der Betriebsrat aus einem Kollegen bzw. einer Kollegin oder (ab 20 Wahlberechtigten) mehreren Kolleginnen oder Kollegen. Ab 200 Beschäftigten muss die Betriebsleitung regelmäßig ein oder mehrere Betriebsratsmitglieder von der Arbeit freistellen.

Stand:  15.11.2012
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Jetzt den Betriebsrat gründen | © Coloures-pic - Fotolia.com

Demokratisches Wahlverfahren

Der Betriebsrat muss das Wohl der Arbeitnehmer und des ganzen Betriebs im Auge behalten. Dabei kann er zusammen mit dem Arbeitgeber Angelegenheiten regeln, die dann für alle Mitarbeiter gelten. Das Recht, stellvertretend für andere Arbeitnehmer zu sprechen, müssen sich die Mitglieder des Betriebsrats aber erst verdienen: Sie müssen sich im Rahmen einer Betriebsratswahl um diese besondere Position bewerben. Nur wer in einem genau geregelten, demokratischen Wahlverfahren das Vertrauen (und die Stimmen!) seiner Kollegen bekommt, kann Betriebsrat werden.

Alle anderen Versuche, einen Betriebsrat zu bilden, sind unzulässig: Die Betriebsratsmitglieder können nicht „ausgelost" werden, Arbeitnehmer können sich nicht selbst als Betriebsrat „ausrufen" und der Arbeitgeber kann den Betriebsrat nicht „bestimmen".

Ausgangspunkt ist der „Betrieb"

Wie der Name schon sagt, werden Betriebsräte für ihren „Betrieb" gebildet. Wer also einen Betriebsrat gründen will, muss wissen, wo das überhaupt möglich ist. Schwierigkeiten kann dies z.B. dann machen, wenn ein Unternehmen mehrere Betriebsstätten hat, die mal näher zusammen, mal weiter auseinander liegen. Je nach Struktur des Unternehmens lohnt es sich, bei allen Zweigstellen, Niederlassungen, Filialen oder ähnlichem erst einmal genauer hinzuschauen.

Bei der Größe der Betriebe stellt das Gesetz keine allzu hohen Anforderungen: Betriebsräte können auch schon in sehr kleinen Betrieben gewählt werden, solange zwei Bedingungen erfüllt sind:

Ein Betriebsrat kann in Betrieben mit

  • in der Regel 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden,
  • von denen mindestens 3 auch wählbar sein müssen.

Praxistipp:
Teilzeitkräfte zählen voll – es sind also einfach die "Köpfe" abzuzählen. Der Chef (= Arbeitgeber) und leitende Angestellte dürfen dagegen nicht mitgezählt werden.

Zeitpunkt der Betriebsratsgründung

Wenn Sie noch keinen Betriebsrat in Ihrem Betrieb haben, können Sie jederzeit einen Betriebsrat gründen. Danach gilt grundsätzlich ein Rhythmus von vier Jahren für regelmäßige Neuwahlen. Da dieser Rhythmus grundsätzlich für alle Betriebe in Deutschland gleich ist, gibt es Regeln, wie man in diesen regelmäßigen Wahlturnus einschert. Die regulären Betriebsratswahlen finden immer in der Zeit vom 01. März bis 31. Mai  2018, 2022, 2024 usw. statt.

In drei Schritten zum fertigen Betriebsrat

Bis zum Ziel eines ordentlich gewählten Betriebsrats gibt es drei große Etappen:

  • Jemand muss die Initiative ergreifen. Dies können z.B. 3 Arbeitnehmer aus dem Betrieb übernehmen.
  • Jemand muss die Wahl organisieren. Dies ist die Aufgabe des Wahlvorstands, der normalerweise ebenfalls aus 3 Personen besteht.
  • Jemand muss sich bereit erklären, das Betriebsratsamt zu übernehmen. Wie viele Leute man hierfür braucht, hängt von der Größe des Betriebs ab.

Die 3 Initiatoren zur Betriebsratswahl laden alle Arbeitnehmer zu einer Betriebsversammlung ein, um über ihr Vorhaben zu informieren, und um dort die Mitglieder des Wahlvorstands zu wählen.

Die Mitglieder des Wahlvorstands haben eine ganze Reihe von Aufgaben zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl. Der Gesetzgeber alles genau geregelt und viele Formvorschriften gemacht, damit im Verfahren der Betriebsratswahl alles mit rechten Dingen zugeht. Um keine Fehler zu machen, die die Wahl womöglich anfechtbar machen könnten, sollte der Wahlvorstand gleich zu Beginn seiner Tätigkeit durch eine entsprechende Fortbildung für das nötige Know-how und für nützliche Hilfsmittel sorgen. Im Vergleich zu einem Fehlversuch und einem dann nötigen zweiten Anlauf, spart ein rechtzeitiger Seminarbesuch viel Zeit und Kosten.

Wenn der Wahlvorstand seine Hausaufgaben gemacht hat, die Arbeitnehmer ihre Kandidatenvorschläge für den Betriebsrat eingereicht haben und der Tag der eigentlichen Stimmabgabe gelaufen ist, dann müssen die Stimmen nur noch ausgezählt und das Wahlergebnis bekannt gemacht werden.

Die frisch gewählten Mitglieder des Betriebsrats treffen sich dann zu einer „konstituierenden Sitzung" und können anschließend sofort mit der Betriebsratsarbeit loslegen.

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