Rechtsprechung – diese Urteile sollten Sie als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter kennen

Woche für Woche gibt es wichtige Rechtsprechung für Sie als Betriebsrat und Interessenvertreter. Bleiben Sie auf dem Laufenden und lesen Sie gleich hier die neuesten Entscheidungen nach. Praxisnah für Sie erläutert – so behalten Sie den Blick auf das Wesentliche.

Rechtsprechung für Betriebsräte | © AdobeStock | Gina Sanders

Neueste Gerichtsurteile und Rechtsprechungen im ifb Archiv

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 18. November 2025, 3 SLa 699/24

„Du hast die Mutter der Schicht gefickt“: Kündigung wirksam?

Eine türkische Redewendung kann, auch wenn sie sich vulgärer Sprache bedient, als geäußerte Kritik gewertet werden. Eine persönliche, herabwürdigende Beleidigung liegt nicht automatisch aufgrund der ausfallenden Wortwahl vor.
Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 22.09.2025, 16 TaBV 23/25

Betriebsratswahl: Rechtschutzbedürfnis bei der Anfechtung

Ist ein neuer Betriebsrat gewählt, besteht kein Rechtsschutzinteresse mehr für den Antrag, eine bestimmte Betriebsratswahl für unwirksam zu erklären. Eine angefochtene frühere Wahl hat dann keine Wirkung mehr.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 03.04.2025, 2 AZR 178/24

Haben Arbeitnehmer in der Wartezeit einen Anspruch auf ein Präventionsverfahren?

Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer hat während der Wartezeit, also innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, keinen Anspruch auf Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 167 Abs. 1 SGB IX.  So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.11.2025, 3 SLa 138/25

Nachweis von Kopfschmerzen: Entgeltfortzahlung bejaht

Kurz nachdem er selbst gekündigt hatte, legte ein Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die bis zum Beginn seines Resturlaubs reichte. Der Arbeitgeber zweifelte die Krankschreibung an und verweigerte die Entgeltfortzahlung. Zu Recht?
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Vergleich vom 18.11.2025, 3 SLa 346/25

Lösungsmittel in der Trinkflasche: Schlechter Scherz führt zur Kündigung

Das war mehr als nur ein schlechter Scherz: Nachdem ein Auszubildender Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen gekippt hatte, sprach ihm der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aus. Zu Recht?
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 05.09.2025, 14 SLa 145/25 

Eine Arbeitsunfähigkeit aus dem Internet gegen Gebühr? Ein verlockendes Angebot führt zur fristlosen Kündigung

Reicht der Arbeitnehmer eine im Internet ohne ärztlichen Kontakt erworbene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ein und täuscht damit den Arbeitgeber vorsätzlich über einen ärztlichen Kontakt, dann ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitsunfähig ist, so das LAG Hamm.   

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