Rechtsprechung – diese Urteile sollten Sie als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter kennen

Woche für Woche gibt es wichtige Rechtsprechung für Sie als Betriebsrat und Interessenvertreter. Bleiben Sie auf dem Laufenden und lesen Sie gleich hier die neuesten Entscheidungen nach. Praxisnah für Sie erläutert – so behalten Sie den Blick auf das Wesentliche.

Rechtsprechung für Betriebsräte | © AdobeStock | Gina Sanders

Neueste Gerichtsurteile und Rechtsprechungen im ifb Archiv

Landesarbeitsgericht Thüringen, Entscheidung vom 2.3.2026, 4 Ta 15/26

Maximal zwei Wochen Urlaub am Stück?

Dürfen Arbeitgeber den Urlaub ihrer Beschäftigten auf zwei zusammenhängende Wochen beschränken? Und reicht hierfür die pauschale Begründung „personeller Engpässe“? Der Fall landete vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen. 
Arbeitsgericht Reutlingen, Urteil vom 28.11.2025, 3 Ca 140/25 

Entschädigungsanspruch eines abgelehnten schwerbehinderten Bewerbers

Dieses Urteil zeigt, wie entscheidend eine klare Kommunikation im Bewerbungsverfahren ist: Wer seine Schwerbehinderung in einer Bewerbung nicht offensichtlich genug erwähnt, hat bei einer Absage keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.02.2025, 9 AZR 5/24

Vergütungsanspruch von freigestellten Schwerbehindertenvertretern

Freigestellte Schwerbehindertenvertreter können einen Anspruch auf eine höhere Vergütung haben, wenn sie aufgrund der Ausübung ihres Amts sonst finanziell benachteiligt werden würden. Voraussetzung dafür ist aber, dass für sie ohne eine Freistellung tatsächlich eine höher bewertete Tätigkeit erreichbar gewesen wäre.
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12. September 2025, 8 SLa 1003/24 

Handgreiflichkeit gegenüber Vorgesetzten: Fristlose Kündigung trotz langer Betriebszugehörigkeit

Greift ein Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten am Arbeitsplatz körperlich an, kann auch beim ersten Vorfall dieser Art eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung gerechtfertigt sein. 
Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 02. Februar 2026, 16 TaBVGa 2/26 

Betriebsratsarbeit trotz Arbeitsunfähigkeit?

Meldet sich ein Betriebsratsmitglied während einer Krankschreibung als gesundheitlich in der Lage, sein Betriebsratsmandat auszuüben, liegt kein Verhinderungsgrund mehr vor. Der Betriebsratsvorsitzende darf von diesem Zeitpunkt an nicht mehr von einer Amtsunfähigkeit ausgehen und muss ihn wieder zu Sitzungen einladen. 
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.09.2025, 3 TaBV 39/25

Erstmals gewählter Betriebsrat: Kein Mitbestimmungsrecht bei bereits beschlossener Betriebsänderung

Erfolgt in einem bislang betriebsratslosen Betrieb die Entscheidung zu einer Betriebsänderung steht dem später gewählten Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zur Aufstellung eines Sozialplans zu dieser Betriebsänderung zu. Es ist nicht entscheidend, ob mit der Durchführung der Betriebsänderung bereits begonnen wurde.

Aktuelle Videos zum Thema Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung: Gehört Duschen zur Arbeitszeit?

Aktuelle Rechtsprechung: Handyverbot - nicht ohne meinen Betriebsrat?

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren