Rechtsprechung – diese Urteile sollten Sie als Betriebsrat und Schwerbehindertenvertreter kennen

Woche für Woche gibt es wichtige Rechtsprechung für Sie als Betriebsrat und Interessenvertreter. Bleiben Sie auf dem Laufenden und lesen Sie gleich hier die neuesten Entscheidungen nach. Praxisnah für Sie erläutert – so behalten Sie den Blick auf das Wesentliche.

Rechtsprechung für Betriebsräte | © AdobeStock | Gina Sanders

Neueste Gerichtsurteile und Rechtsprechungen im ifb Archiv

Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.05.2026 – L 3 U 176/ 25

Mittagspause mit Folgen: Umgeknickt beim Dönerholen im Homeoffice

Wer flexibel arbeitet, wähnt sich oft im Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts grenzt den Versicherungsschutz bei Wegen zur Nahrungsaufnahme im Homeoffice oder an anderen mobilen Arbeitsorten ein. Besonders bei kürzeren Arbeitstagen greift der gesetzliche Schutz seltener als gedacht.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 23. Juni 2026, Az. VI ZR 97/22

Immaterieller Schadenersatz bei DSGVO-Verstoß

Ein Arbeitgeber lehnte eine Gehaltsforderung eines Bewerbers ab und versendete dazu eine Xing-Nachricht, jedoch an einen falschen Empfänger. Die daraus resultierende Bloßstellung des Bewerbers kann einen Schadenersatzanspruch nach der DSGVO auslösen.
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.01.2026, 28 Ca 887/25

Eine Haftstrafe kann eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen

Nicht immer rechtfertigt der Antritt einer Haftstrafe eine Kündigung. Übersteigt die Freiheitsstrafe allerdings 24 Monate und ist die Entlassung vor Ablauf von zwei Jahren nicht sicher zu erwarten, bedarf es für eine Kündigung nicht einmal der Darlegung der durch die Strafhaft bedingten weiteren Betriebsablaufstörungen.
BGH, Beschluss vom 23.06.2026 – II ZB 11/25

Aufsichtsrat: Unternehmensmitbestimmung erst bei mehr als 500 Beschäftigte in der Gesellschaft

In einem Gemeinschaftsbetrieb verschiedener Unternehmen werden deren Arbeitnehmer nicht gegenseitig für den Schwellenwert von 500 Arbeitnehmern nach dem Drittelbeteiligungsgesetz berücksichtigt.
Arbeitsgericht München, Urteil vom 20.05.2026, 4 Ca 15395/25

Keine Ausnahme für Kriegsdienstverweigerer: Arbeitnehmer muss Tram mit Bundeswehr-Werbung fahren

Darf sich ein Straßenbahnfahrer aus Gewissensgründen weigern, eine Tram mit Bundeswehrwerbung zu fahren? Nach Ansicht des Arbeitsgerichts München nicht: Danach überwiegt das Direktionsrecht des Arbeitgebers gegenüber dem nur geringfügigen Eingriff in die Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers.
Landesarbeitsgericht Erfurt, Entscheidung vom 30. Oktober 2025 , 4 Ta 39/25

Verdienstausfall für ehrenamtliche Richter bei Gleitzeit

Ehrenamtliche Richter am Arbeitsgericht haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entschädigung für ihren Verdienstausfall. Aber was passiert, wenn sie für ihren Einsatz Guthaben ihres Gleitzeitkontos einsetzen? 

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