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Ihr Rundblick zum Thema Abmahnung

Abmahnungen betreffen vorrangig erstmal den Arbeitnehmer. Der sollte sich im Fall einer ausgesprochenen Abmahnung sehr genau überlegen, wie er darauf reagiert. Sie als Betriebsrat haben hierbei keine Mitbestimmungsrechte. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, Sie zu unterrichten. Aber als Ansprechpartner der Belegschaft sollten Sie den betroffenen Kollegen mit Ratschlägen zur Seite stehen und im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung zum Thema Abmahnung informiert sein.

Seminare zum Thema:

Abmahnung, Kündigung, Aufhebungsvertrag
Personalabbau, betriebsbedingte Kündigung und Aufhebungsvertrag
Betriebsrat Teil III