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Ihr ifb-Team
Abmahnungen betreffen vorrangig erstmal den Arbeitnehmer. Der sollte sich im Fall einer ausgesprochenen Abmahnung sehr genau überlegen, wie er darauf reagiert. Sie als Betriebsrat haben hierbei keine Mitbestimmungsrechte. Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, Sie zu unterrichten. Aber als Ansprechpartner der Belegschaft sollten Sie den betroffenen Kollegen mit Ratschlägen zur Seite stehen und im Falle einer verhaltensbedingten Kündigung zum Thema Abmahnung informiert sein.
Verhaltensgrundsätze und -regeln, die die Wertvorstellungen und Denkhaltung des Unternehmens widerspiegeln und für alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder Betriebs verbindlich oder von ihnen in Form freiwilliger Selbstkontrolle zu beachten sind.
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