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Ihr Rundblick zum Thema Unternehmenskrise

Eine Unternehmenskrise wird als ungeplante und ungewollte sowie zeitlich begrenzte Situation bezeichnet, durch die die Fortführung des Unternehmens infrage gestellt wird. Um das zu erkennen, müssen Sie als Betriebsrat betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben. Denn je nachdem in welchem Stadium der Krise Ihr Unternehmen steckt, lassen sich auch Gegenmaßnahmen einleiten. Unsere Experten geben praxisnahe Ratschläge und Infos!

Aus unserem Lexikon

Stilllegung eines Betriebs

Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (BAG v. 28.10.2004 - 8 AZR 391/03).

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Leitfaden zum Thema

Insolvenzen: Das große Zittern vor der Pleitewelle?

Es gelten wieder die alten Regeln für Insolvenzanträge – die „Corona- und Flutverschnaufpausen“ sind v ...

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