Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Der Arbeitsdirektor ist eine Funktion innerhalb eines Unternehmens, die für die Personal- und Arbeitspolitik zuständig ist. Er ist in der Regel Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung und trägt die Verantwortung für alle personalrelevanten Angelegenheiten, wie etwa die Personalauswahl, -entwicklung, -führung und -entlohnung. Der Arbeitsdirektor vertritt die Interessen des Unternehmens in arbeitsrechtlichen Belangen und fungiert als Bindeglied zwischen der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Das mit den Personal- und Sozialangelegenheiten betraute Mitglied des Vorstandes oder der Geschäftsführung eines paritätisch mitbestimmten Unternehmens.
In Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit (VVaG) und Genossenschaften, die in der Regel mehr als 2 000 Arbeitnehmer beschäftigen, ist ein Arbeitsdirektor zu bestellen. Dies gilt nicht für Kommanditgesellschaften auf Aktien. Er wird als gleichberechtigtes Mitglied des Vorstands bzw. der Geschäftsführung vom Aufsichtsrat bestellt (§ 33 Abs. 1 MitbestG). Im Montanbereich kann er nicht gegen die Stimmen der Mehrheit der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat gewählt werden. Der Arbeitsdirektor soll sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die des Unternehmens wahrnehmen. Näheres zur Abgrenzung seines Aufgabengebietes wird in den Unternehmen durch Geschäftsordnung geregelt.
Der Arbeitsdirektor wird häufig mit der Wahrnehmung der betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben des Arbeitgebers und damit des Ansprechpartners des Betriebsrats beauftragt.
§ 33 MitbestG, § 13 MontanMitbestG
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter