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Beitragsbemessungsgrenzen =>Rechengrößen (Sozialversicherung)

Begriff

Die für die Erhebung von Beiträgen zur Sozialversicherung (gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) maßgebenden Brutto-Verdienstgrenzen.

Erläuterungen

 

Für 2012 ist ein Bruttoverdienst von monatlich 5600 Euro (West) bei einem Jahreseinkommen von 67.200 Euro vorgesehen. Die Beitragsbemessungsgrenzen für Ost bleiben 2012 unverändert zu 2011.
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