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Die innere Kündigung bei Arbeitnehmern bezieht sich auf eine Situation, in der Mitarbeiter zwar formal noch im Unternehmen arbeiten, jedoch emotional und motivatorisch bereits resigniert haben. Dies kann aufgrund von Unzufriedenheit, mangelnder Anerkennung, fehlenden Entwicklungschancen oder anderen negativen Erfahrungen auftreten. Die Betroffenen zeigen häufig geringeres Engagement, reduzierte Leistungsbereitschaft und möglicherweise auch erhöhten Krankenstand.
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Arbeitsverhalten, bei dem ein Arbeitnehmer bewusst nur das unbedingt notwendige Maß an Arbeitseinsatz, Interesse und Verantwortungsbewusstsein zeigt.
Die innere Kündigung kommt nicht plötzlich. Sie ist das Ergebnis eines langwierigen Prozesses eigenen Erlebens von negativen Ereignissen im Arbeitsleben eines Mitarbeiters. Sie vollzieht sich leise, in kleinen Schritten und ist von den Kollegen und den Vorgesetzten meist nicht sogleich erkennbar. Die Ursachen sind vielschichtig. Sie können im Vorgesetztenverhalten (fehlende Anerkennung, autoritärer Führungsstil) im Betrieb (schlechtes Arbeitsklima) oder in der Person selbst (Fehleinschätzung der eigenen Fähigkeiten, ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden) liegen.
Ein Mitarbeiter, der innerlich gekündigt hat, ist unauffällig und ordnet sich widerspruchslos der vorherrschenden Unternehmenskultur unter. Er möchte sich für die erlittenen „Ungerechtigkeiten“ an seinem sozialen Umfeld rächen, bei seiner inneren Emigration aber auch nicht ertappt werden, um sein Arbeitsverhältnis nicht zu gefährden. Charakteristische Verhaltensweisen sind u.a. Dienst nach Vorschrift, Interesselosigkeit, zunehmender sozialer Rückzug, sarkastische Kommentare über die Firma und die Vorgesetzten und häufige bzw. längere Fehlzeiten.
Die innere Kündigung von Arbeitnehmern kann erheblichen Schaden für den Betrieb anrichten. Deren Interesselosigkeit und mangelndes Engagement schlägt sich nicht nur quantitativ, sondern auch auf die Qualität der Arbeitsergebnisse nieder. Auch die Zufriedenheit und Motivation der Kollegen kann durch das Arbeits- und Sozialverhalten der mental emigrierten Mitarbeiter in Mitleidenschaft gezogen werden. Die mangelhafte Arbeitsleistung verursacht Kosten und insbesondere bei Kunden kann das Ansehen des Betriebs in Verruf geraten.
Der Betriebsrat darf nicht tatenlos zusehen, wenn der „Virus“ innere Kündigung in der Belegschaft auftritt und sich auszubreiten droht. Er sollte diesbezügliche Beobachtungen und Eindrücke mit dem Arbeitgeber beraten und ihn auffordern, der Ursache mit Unterstützung des Betriebsrats nachzugehen. Wird der Arbeitgeber nicht tätig oder bleibt die Ursache ungeklärt, kann der Betriebsrat mit Hilfe einer Mitarbeiterumfrage versuchen, die Ursachen herauszufinden. Ist das negative Arbeitsverhalten auf den Führungsstil und das Führungsverhalten von Vorgesetzten oder auf betriebliche Umstände zurückzuführen, kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, geeignete Maßnahmen zur Abstellung der Mängel zu ergreifen. Bleibt der Arbeitgeber untätig, kann der Betriebsrat als letztes Mittel vom Arbeitgeber verlangen, dass er betroffene Vorgesetzte wegen Störung des Betriebsfriedens versetzt oder kündigt. Weigert sich der Arbeitgeber, dem Verlangen nachzukommen, kann der Betriebsrat diese Forderung beim Arbeitsgericht durchsetzen(§ 104 BetrVG).
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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