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Regelungsstreitigkeiten sind Konflikte, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Auslegung, Anwendung oder Änderung von bestehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen entstehen. Diese Streitigkeiten betreffen oft Fragen wie Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten oder andere arbeitsrechtliche Regelungen. In der Regel werden solche Konflikte durch Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren gelöst.
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Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen.
Regelungsstreitigkeiten drehen sich vorwiegend um die Ausgestaltung mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten. Es geht dabei nicht um das Bestehen oder Nichtbestehen des jeweiligen Mitbestimmungsrechts oder, ob der Abschluss einer obligatorischen Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, sondern um Meinungsverschiedenheiten über das „Wie“, also der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte (z. B. Streit über eine Arbeitszeitregelung, über Ort und Zeit der Sprechstunden des Betriebsrats).
Für die Klärung von Regelungsstreitigkeiten ist die Einigungsstelle zuständig, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Betriebsrat angerufen werden kann. Ein Einigungsstellenverfahren ist in den Fällen erzwingbar, für die das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich regelt, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt (§ 76 Abs. 5 S. 1 BetrVG). Er ist für die Betriebspartner verbindlich.
Regelungsstreitigkeiten sind von Rechtsstreitigkeiten zu unterscheiden. Rechtsstreitigkeiten sind Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesvorschriften (z. B. über die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung, § 77 Abs. 5 BetrVG). Sie werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden
§ 76 Abs. 1 BetrVG
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