Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Regelungsstreitigkeiten

Regelungsstreitigkeiten

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Regelungsstreitigkeiten sind Konflikte, die zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften über die Auslegung, Anwendung oder Änderung von bestehenden Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen entstehen. Diese Streitigkeiten betreffen oft Fragen wie Arbeitsbedingungen, Löhne, Arbeitszeiten oder andere arbeitsrechtliche Regelungen. In der Regel werden solche Konflikte durch Verhandlungen oder Schlichtungsverfahren gelöst.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über Maßnahmen, die der Mitbestimmung unterliegen.

Beschreibung

Regelungsstreitigkeiten drehen sich vorwiegend um die Ausgestaltung mitbestimmungspflichtiger Angelegenheiten. Es geht dabei nicht um das Bestehen oder Nichtbestehen des jeweiligen Mitbestimmungsrechts oder, ob der Abschluss einer obligatorischen Betriebsvereinbarung verlangt werden kann, sondern um Meinungsverschiedenheiten über das „Wie“, also der Ausgestaltung der Beteiligungsrechte (z. B. Streit über eine Arbeitszeitregelung, über Ort und Zeit der Sprechstunden des Betriebsrats).

Für die Klärung von Regelungsstreitigkeiten ist die Einigungsstelle zuständig, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Betriebsrat angerufen werden kann. Ein Einigungsstellenverfahren ist in den Fällen erzwingbar, für die das Betriebsverfassungsgesetz ausdrücklich regelt, dass der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ersetzt (§ 76 Abs. 5 S. 1 BetrVG). Er ist für die Betriebspartner verbindlich.

Regelungsstreitigkeiten sind von Rechtsstreitigkeiten zu unterscheiden. Rechtsstreitigkeiten sind  Meinungsverschiedenheiten über Gesetzesvorschriften (z. B. über die Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung, § 77 Abs. 5 BetrVG). Sie werden vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren entschieden

Rechtsquelle

§ 76 Abs. 1 BetrVG

Seminare zum Thema:
Regelungsstreitigkeiten
Betriebe ohne Tarifvertrag
Aktive Beschäftigungssicherung
Soziale Angelegenheiten – Kern der Mitbestimmung
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Gefragte Personen: Wann ist das Einschalten von Beratern und Sachverständigen erlaubt?

Einer der Klassiker im Kampf gegen Krisen ist der Einsatz einer Unternehmensberatung. Die findet immer einen Grund und auch gleich das Gegenmittel, um das Ruder wieder herumzureißen. Ein beliebter Lösungsansatz sind dann Einsparungen auf Kosten der Arbeitnehmer, im schlimmsten Fall sogar ...
Mehr erfahren

Aktuelle Gesetzesänderungen im Überblick

Zum Jahresende bewegt sich viel im Paragrafen-Dschungel. Dies sind die wichtigsten Neuerungen, die Betriebsräte kennen sollten:
Mehr erfahren
Erlaubt eine Betriebsvereinbarung auf freiwilliger Basis und in Absprache mit dem Vorgesetzten das Arbeiten im Home-Office, darf der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres die Rückkehr ins Büro anordnen. Der Betriebsrat sei in dieser Sache mitbestimmungspflichtig, so das Landesarbeitsgericht München.