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Die JAV arbeitet eng mit dem Betriebsrat zusammen.

Die Gründung einer JAV ist immer dann möglich, wenn in einem Betrieb mindestens 5 zur Berufsausbildung oder jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren beschäftigt sind und ein Betriebsrat existiert. Existiert noch keine JAV im Betrieb, ist die Gründung jederzeit möglich. Exisitert eine JAV, wird sie grundsätzlich alle zwei Jahre in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. November gewählt.

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