Lexikon
Mitbestimmung

Mitbestimmung

ifb-Logo
Redaktion

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren
Gegenstand der betrieblichen Mitbestimmung sind Fragen der Ordnung im Betrieb, der Gestaltung der Arbeitsplätze, der Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung, wie beispielsweise die Verteilung der Arbeitszeit, Personalplanung und Richtlinien zur Auswahl von Personal, Sozialeinrichtungen, Zeiterfassung und Leistungskontrolle. Die betriebliche Mitbestimmung ist im BetrVG, für den öffentlichen Dienst in Personalvertretungsgesetzen geregelt. Insbesondere werden darin Informations-, Anhörungs-, und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmervertretung geregelt, aber auch Rechte für einzelne Arbeitnehmer, wie das Recht auf Anhörung und Beschwerde und die Einsicht in Personalakten. Im Vordergrund steht das Schutzbedürfnis der Belegschaft bzw. der Mitarbeiterschaft im Arbeitsalltag.

Eine besondere Stellung innerhalb der betrieblichen Mitbestimmung nehmen Jugendliche ein: Ihre Vertretung erfolgt durch die Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV.
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Mitglied der JAV? Hier kannst Du was bewegen!

Ein Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung – kurz JAV – zu sein ist eine tolle Aufgabe. Denn dies bedeutet, mitgestalten und mitbestimmen zu können. Als Interessenvertreter bist Du nicht nur Ansprechpartner für die Sorgen und Nöte Deiner jungen Kollegen, sondern nimmst auch akti ...
Mehr erfahren

Home-Office für Azubis: Fortschritt oder Ausbildungsrisiko?

Home-Office ist aus der modernen Arbeitswelt kaum noch wegzudenken. Für Auszubildende gilt das jedoch nur selten. Warum ist das so? Wo liegen die Chancen, wo die Risiken und welche Rolle kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung spielen, wenn es um faire und zeitgemäße Ausbildungsbedin ...
Mehr erfahren
Gilt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung auch für Auszubildende? Das Bundesarbeitsgericht sagt: Ja, wenn die Regelung sie nicht klar ausschließt. Das kann vor allem dann wichtig werden, wenn ein Versorgungswerk später gekündigt oder geschlossen wird.