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Inklusion

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Inklusion kommt von dem lateinischen Begriff „includere“ = einfügen. Inklusion wird in der Soziologie definiert als die Einbeziehung von bisher ausgeschlossenen Personen.

Zudem wird Inklusion als Menschenrecht verstanden, das in der UN- Behindertenkonvention festgeschrieben ist. Dies ist ein völkerrechtliches Abkommen um ein Bewusstsein für die Bedürfnisse der behinderten Menschen zu schaffen, ihre Akzeptanz in der Gesellschaft zu stärken und eine Einbeziehung in die Mitte der Gesellschaft zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund wird die Richtlinienpolitik, die sich mit der Teilhabe behinderter Kinder im deutschen Schulsystem beschäftigt, auch als „Inklusion“ bezeichnet. Während die Schulen in der Bundesrepublik Deutschland bislang überwiegend auf die Bedürfnisse nichtbehinderter Kinder ausgerichtet waren, so dass behinderte und schwerbehinderte Kindern exkludiert worden sind, soll durch „Inklusion“ eine gemeinsame Schule für alle ermöglicht werden.