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LAG Hamm, Beschluss vom 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11
Die nicht rechtzeitige Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines Wahlvorstands nach § 17 BetrVG kann zur Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl führen, wenn nicht sichergestellt ist, dass alle Arbeitnehmer des Betriebes von ihr Kenntnis nehmen können und dadurch die Möglichkeit erhalten, an der Betriebsversammlung teilzunehmen und an der Wahl des Wahlvorstandes mitzuwirken.
Die Aufgaben des Wahlvorstands – Verantwortlich für die Betriebsratswahl
Die Wahl zum Betriebsrat wird von einem Wahlvorstand geleitet. Dieser ist für die Durchführung des gesamten Wahlverfahrens von der Zusammenstellung des Wählerverzeichnisses über den Wahlaushang und der Stimmabgabe bis hin für die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats zuständig. Über Einsetzung, Funktion und Arbeit des Wahlvorstands informiert Prof. Dr. Peter Wedde.
Mogelpackung Belegschaftsausschuss!
Nach einem katastrophalen Start in die Saison 2023/2024 hat sich Fußballzweitligist Hertha BSC Berlin sportlich mittlerweile gefangen. Hinter den Kulissen gibt es aber weiter Irritationen. Bereits im Sommer wollten einige Mitarbeiter einen Betriebsrat gründen, um sich nach dem Abstieg aus der Bundesliga zu schützen (wir berichteten). Nun hat die Hertha bekannt gegeben, mit einem „Belegschaftsausschuss“ eine alternative Form der Mitbestimmung einzusetzen. Geschäftsführung sowie Rechtsvertreter des Clubs feiern das als „zeitgemäßes Format“ sowie im Vergleich zum Betriebsrat als „flexiblere, unbürokratischere und kostengünstigere Lösung“. Ist dem tatsächlich so? Oder einfach der Versuch, das Betriebsverfassungsgesetz zu umgehen? Eine Experteneinschätzung.