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Abwicklungsvertrag

Begriff

Die im Zusammenhang mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Modalitäten der Vertragsauflösung.

Erläuterungen

Ein Abwicklungsvertrag kann nach vorangegangener Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Er regelt alle Modalitäten, die die Abwicklung des Restarbeitsverhältnisses betreffen. Wird das Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung beendet sondern ein Abwicklungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, ist dies als eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu betrachten, an der der Arbeitnehmer ähnlich wie bei einem Aufhebungsvertrag aktiv mitwirkt (BSG v. 18.12.2003 - B 11 AL 35/03). Dies hat in der Regel eine Sperrfrist für den Anspruch von Arbeitslosengeld von zwölf Wochen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes zur Folge (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Um die Sperrzeit zu verhindern, darf der Arbeitnehmer daher nur einen Abwicklungsvertrag abschließen, nachdem der Arbeitgeber eine Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen hat.

Rechtsquellen

§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III

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