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Ein Abwicklungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, die im Zusammenhang mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber getroffen wird. Dieser Vertrag regelt die Bedingungen und Modalitäten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, einschließlich Aspekten wie Abfindungszahlungen, Urlaubsansprüchen, Zeugnissen und anderen Regelungen. Er dient dazu, eine einvernehmliche und geordnete Trennung zu ermöglichen und potenzielle rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
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Die im Zusammenhang mit einer Kündigung durch den Arbeitgeber getroffene Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Modalitäten der Vertragsauflösung.
Ein Abwicklungsvertrag kann nach vorangegangener Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag abgeschlossen werden. Er regelt alle Modalitäten, die die Abwicklung des Restarbeitsverhältnisses betreffen. Wird das Arbeitsverhältnisses nicht durch eine Kündigung beendet sondern ein Abwicklungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart, ist dies als eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu betrachten, an der der Arbeitnehmer ähnlich wie bei einem Aufhebungsvertrag aktiv mitwirkt (BSG v. 18.12.2003 - B 11 AL 35/03). Dies hat in der Regel eine Sperrfrist für den Anspruch von Arbeitslosengeld von zwölf Wochen für die Gewährung des Arbeitslosengeldes zur Folge (§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Um die Sperrzeit zu verhindern, darf der Arbeitnehmer daher nur einen Abwicklungsvertrag abschließen, nachdem der Arbeitgeber eine Kündigung ordnungsgemäß ausgesprochen hat.
§ 159 Abs. 1 Nr. 1 SGB III
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