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Lexikon
Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen

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Redaktion
Stand:  13.11.2024
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Arbeitsgruppen sind kleine Teams von Mitarbeitern innerhalb einer Organisation, die zusammenkommen, um gemeinsam an spezifischen Aufgaben, Projekten oder Zielen zu arbeiten. Diese Gruppen sind in der Regel interdisziplinär zusammengesetzt, um unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven einzubringen. Arbeitsgruppen fördern die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und die Effizienz bei der Lösung komplexer Aufgaben.

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Begriff

Zusammenfassung von Arbeitnehmern, denen bestimmte Arbeitsaufgaben zur gemeinsamen Erledigung übertragen worden sind.

Erläuterung

Zu den Arbeitsgruppen zählen im Sinne des § 28a BetrVG z. B. Fertigungsteams, die in Gruppenarbeit bestimmte Aufgaben gemeinsam erledigen, aber auch sonstige Arbeitsgruppen, die in Team- und Projektarbeit zusammenarbeiten.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit absoluter Mehrheit beschließen, Beteiligungsrechte auf Arbeitsgruppen zu übertragen. Grundlage für die Übertragung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der vor allem festzulegen ist, auf welche Arbeitsgruppen in welchem Umfang Beteiligungsrechte delegiert werden sollen. Die Arbeitsgruppe darf im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber selbständig Vereinbarungen, einschließlich der Betriebsvereinbarungen, treffen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer bestimmten Angelegenheit nicht einigen, fällt das Beteiligungsrecht in dieser Angelegenheit an den Betriebsrat zurück.

Rechtsquelle

§ 28a BetrVG

Seminare zum Thema:
Arbeitsgruppen
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Fit in personellen Angelegenheiten Teil I
Fit in personellen Angelegenheiten Teil II
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