Lexikon
Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  13.11.2024
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Arbeitsgruppen sind kleine Teams von Mitarbeitern innerhalb einer Organisation, die zusammenkommen, um gemeinsam an spezifischen Aufgaben, Projekten oder Zielen zu arbeiten. Diese Gruppen sind in der Regel interdisziplinär zusammengesetzt, um unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven einzubringen. Arbeitsgruppen fördern die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und die Effizienz bei der Lösung komplexer Aufgaben.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Zusammenfassung von Arbeitnehmern, denen bestimmte Arbeitsaufgaben zur gemeinsamen Erledigung übertragen worden sind.

Erläuterung

Zu den Arbeitsgruppen zählen im Sinne des § 28a BetrVG z. B. Fertigungsteams, die in Gruppenarbeit bestimmte Aufgaben gemeinsam erledigen, aber auch sonstige Arbeitsgruppen, die in Team- und Projektarbeit zusammenarbeiten.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit absoluter Mehrheit beschließen, Beteiligungsrechte auf Arbeitsgruppen zu übertragen. Grundlage für die Übertragung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der vor allem festzulegen ist, auf welche Arbeitsgruppen in welchem Umfang Beteiligungsrechte delegiert werden sollen. Die Arbeitsgruppe darf im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber selbständig Vereinbarungen, einschließlich der Betriebsvereinbarungen, treffen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer bestimmten Angelegenheit nicht einigen, fällt das Beteiligungsrecht in dieser Angelegenheit an den Betriebsrat zurück.

Rechtsquelle

§ 28a BetrVG

Seminare zum Thema:
Arbeitsgruppen
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss professionell organisieren
Der erfolgreiche Wirtschaftsausschuss
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Smart Glasses am Arbeitsplatz: Helfer oder Kontrollinstrument?

Tragen wir bald alle eine Brille? Nicht wegen einer Sehschwäche, sondern weil sie übersetzt, navigiert und Informationen direkt ins Blickfeld einblendet. Smart Glasses sind längst keine Zukunftsmusik mehr und kommen auch schon in manchen Unternehmen zum Einsatz. Gleichzeitig stellen sie Be ...
Mehr erfahren

Betriebsrente: Lohnt sich das für jeden?

Steuern sparen, Zuschüsse vom Arbeitgeber und zusätzlich fürs Alter vorsorgen. Eine Betriebsrente klingt attraktiv. Doch für wen lohnt sie sich wirklich, was passiert bei Jobwechsel oder Insolvenz und worauf sollten Beschäftigte achten? Die Expertin der Deutschen Rentenversicherung, Karin ...
Mehr erfahren
Ein einköpfiger Betriebsrat übt sein Amt allein und damit von vornherein unter erschwerten Bedingungen aus. Gibt es Ersatzmitglieder, ist zumindest sichergestellt, dass die Amtsgeschäfte auch dann weitergeführt werden können, wenn das einzige Betriebsratsmitglied verhindert ist. Doch was passiert in einem solchen Fall, wenn keine Ersatzmitglieder vorhanden sind?