Lexikon
Arbeitsgruppen

Arbeitsgruppen

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  13.11.2024
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Arbeitsgruppen sind kleine Teams von Mitarbeitern innerhalb einer Organisation, die zusammenkommen, um gemeinsam an spezifischen Aufgaben, Projekten oder Zielen zu arbeiten. Diese Gruppen sind in der Regel interdisziplinär zusammengesetzt, um unterschiedliche Fähigkeiten und Perspektiven einzubringen. Arbeitsgruppen fördern die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und die Effizienz bei der Lösung komplexer Aufgaben.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Zusammenfassung von Arbeitnehmern, denen bestimmte Arbeitsaufgaben zur gemeinsamen Erledigung übertragen worden sind.

Erläuterung

Zu den Arbeitsgruppen zählen im Sinne des § 28a BetrVG z. B. Fertigungsteams, die in Gruppenarbeit bestimmte Aufgaben gemeinsam erledigen, aber auch sonstige Arbeitsgruppen, die in Team- und Projektarbeit zusammenarbeiten.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

In Betrieben mit mehr als 100 Arbeitnehmern kann der Betriebsrat mit absoluter Mehrheit beschließen, Beteiligungsrechte auf Arbeitsgruppen zu übertragen. Grundlage für die Übertragung ist eine Rahmenvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, in der vor allem festzulegen ist, auf welche Arbeitsgruppen in welchem Umfang Beteiligungsrechte delegiert werden sollen. Die Arbeitsgruppe darf im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben mit dem Arbeitgeber selbständig Vereinbarungen, einschließlich der Betriebsvereinbarungen, treffen. Können sich Arbeitgeber und Arbeitsgruppe in einer bestimmten Angelegenheit nicht einigen, fällt das Beteiligungsrecht in dieser Angelegenheit an den Betriebsrat zurück.

Rechtsquelle

§ 28a BetrVG

Seminare zum Thema:
Arbeitsgruppen
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil II
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Die Rolle des Wirtschaftsausschusses im Risikomanagement

Wer wagt, gewinnt: Dieses Motto gilt auch - oder gerade - für Unternehmen. Erfolg kann nur haben, wer Chancen wahrnimmt, sich Ziele setzt und Risiken eingeht. Das oberste Ziel ist dabei jedoch immer, die Existenz des Unternehmens zu sichern und die Risiken im Griff zu behalten. Dazu ist ei ...
Mehr erfahren

Der Arbeitsschutzausschuss

Der Arbeitsschutzausschuss ist ein wichtiges Organ für den innerbetrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Betriebsräte sollten ihn nutzen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten aktiv mitzugestalten, meinen unsere Autoren Michael Kolbitsch und Dr. Joerg Hensiek. ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.