Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Arbeitsumgebung

Begriff

Gesamtzustand der Arbeitsumwelt (Klima, Lärm, Erschütterungen, Nässe, Staub usw.), der auf die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz einwirkt.

Beschreibung

Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 91 BetrVG).

Rechtsquellen

§ 91 BetrVG

ifb-Logo
Redaktion

Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren

Arbeitsschutz
Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung
Menschengerechte Gestaltung der Arbeit

Aktuelles Video zum Thema

Was ist der Arbeitsschutzausschuss (ASA) und was sind seine Aufgaben?

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Seminarvorschlag