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Lexikon
Arbeitsumgebung

Arbeitsumgebung

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Redaktion
Stand:  23.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Arbeitsumgebung umfasst den physischen Ort, an dem Mitarbeiter ihre beruflichen Aufgaben ausüben, sowie die räumliche, technologische und ergonomische Gestaltung dieses Ortes. Sie beeinflusst die Arbeitsbedingungen, die Interaktionen zwischen Mitarbeitern, die Produktivität und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz. Eine positive Arbeitsumgebung fördert die Effizienz, die Kreativität und das allgemeine Arbeitsklima.

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Begriff

Gesamtzustand der Arbeitsumwelt (Klima, Lärm, Erschütterungen, Nässe, Staub usw.), der auf die Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz einwirkt.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Werden die Arbeitnehmer durch Änderungen der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs oder der Arbeitsumgebung, die den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit offensichtlich widersprechen, in besonderer Weise belastet, so kann der Betriebsrat angemessene Maßnahmen zur Abwendung, Milderung oder zum Ausgleich der Belastung verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat (§ 91 BetrVG).

Rechtsquelle

§ 91 BetrVG

Seminare zum Thema:
Arbeitsumgebung
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil III
Bildschirmarbeitsplätze ergonomisch gesund gestalten
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA)
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