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Ihr ifb-Team
Die Auslegungs-Aushangpflicht ist eine gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe bestimmter Gesetzestexte, anwendbarer Tarifverträge und geltender Betriebsvereinbarungen in den Betrieben. Durch die Aushangpflicht wird gewährleistet, dass die Mitarbeiter des Betriebs über relevante arbeitsrechtliche Regelungen und Entscheidungen informiert sind und ihre Rechte und Pflichten kennen können.
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Die gesetzlich vorgeschriebene Bekanntgabe bestimmter Gesetzestexte, anwendbarer Tarifverträge und geltender Betriebsvereinbarungen in den Betrieben mit dem Ziel, sie den Arbeitnehmern zur Kenntnis zu bringen.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Abdruck folgender Dokumente an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen, auszuhängen oder auf dem Wege der betriebsüblichen Informations- und Kommunikationstechnik zugänglich zu machen:
Unterlässt der Arbeitgeber die Auslegung von Vorschriften, kann er schadensersatzpflichtig werden. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn ein Arbeitnehmer eine durch Betriebsvereinbarung geregelte Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen versäumt, weil sie ihm nicht zugänglich gemacht wurde.
Der Betriebsrat wacht darüber, dass den Arbeitnehmern die genannten Vorschriften durch Auslegung oder Aushang an geeigneten Stellen zugänglich gemacht werden (§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG).
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