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Lexikon
Coaching

Coaching

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Redaktion
Stand:  1.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Coaching ist ein Prozess, bei dem ein Coach eine Einzelperson oder eine Gruppe dabei unterstützt, ihre Ziele zu identifizieren, persönliche oder berufliche Herausforderungen zu bewältigen und ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Durch gezielte Fragen, Reflexion und Unterstützung hilft der Coach seinen Klienten, ihre Fähigkeiten zu entwickeln, neue Perspektiven zu gewinnen und konkrete Schritte zur Erreichung ihrer Ziele zu planen und umzusetzen.

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Begriff

Sammelbegriff für individuelle Formen personenzentrierter Beratung und Betreuung auf der Prozessebene für Personen mit Managementaufgaben (Führungskräfte, Freiberufler).

Erläuterung

Das englische Wort „Coaching“ stammt von dem Begriff „Coach“ = Kutsche ab. Der Begriff steht sinnbildlich für die Möglichkeit, sich als Persönlichkeit zu veränderten Verhaltensmöglichkeiten fortzubewegen. Im Mittelpunkt der Beratung steht die Klärung und Bewältigung der Anforderungen an die Tätigkeit des Managers in Bezug auf Kommunikations- und Führungsverhalten, bei Burnout-Syndromen oder Schwierigkeiten im persönlichen Arbeitsverhalten (z. B. Zeitmanagement). Grundlage dafür ist eine freiwillig gewünschte und vom gegenseitigen Vertrauen getragene Beratungsbeziehung.

Der Coach berät den Klienten vorwiegend auf der Prozessebene, das heißt, er selbst macht keine direkten oder vorgefertigten Lösungsvorschläge. Der Klient ist für die Entwicklung eigener Lösungen für die systematische Aufarbeitung von Problemursachen verantwortlich. Der neutrale Coach unterstützt ihn dabei vorwiegend durch Feedback (Rückmeldung), Lösungsmöglichkeiten zu erkennen und zu nutzen (Hilfe zur Selbsthilfe). Um unvoreingenommen arbeiten zu können, darf der Coach nicht in die Organisation oder Hierarchie des Unternehmens eingebunden sein. Ziel eines Coaching-Prozesses ist die Wahrnehmungsfähigkeit, das Erleben und Verhalten des Gecoachten zu verbessern und zu erweitern.

Beschreibung

Coaching-Maßnahmen von Führungskräften unterliegen nicht der Mitbestimmung oder Mitwirkung des Betriebsrats, da sie nicht zur Berufsbildung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (§§ 96 u. 98 BetrVG) zählen. Coaching von Betriebsratsvorsitzenden oder des gesamten Teams im Sinne von Teamentwicklung kann die Kommunikationsfähigkeit, das Führungs- bzw. Arbeitsverhalten im Gremium und damit die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats verbessern. Teamentwicklung/Coaching ist besonders dann von Bedeutung, wenn sich durch veränderte Rahmenbedingungen, z.B. ein neu zusammengesetztes Gremium oder ein neu gewählter Betriebsratsvorsitzender, die Strukturen im Betriebsrat verändern. Je nach betrieblichen Verhältnissen und der Situation im Betriebsratsrat kann eine solche Schulungsmaßnahme für die Betriebsratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermitteln (§ 37 Abs. 6 BetrVG).

Rechtsquelle

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Coaching
PC-Kenntnisse für den Betriebsrat Teil II
Kommunikationstechniken in Personalgesprächen
Betriebsrat Teil III
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Das dem Betriebsrat bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung zustehende Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG erstreckt sich auf die Aufstellung von Verfahrensgrundsätzen, nach denen die Gefährdungsbeurteilung durchzuführen ist. Die Durchführung einer Einzelmaßnahme wie die Beauftragung eines Drittunternehmens mit Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen oder die Bestellung eines Betriebsarztes wird hingegen nicht von dem Mitbestimmungsrecht erfasst.