Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  26.3.2025
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu achten. Sie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln in der Wirtschaft zu fördern.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine von der Europäischen Union erlassene Richtlinie, die Unternehmen dazu anhält, Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren eigenen Aktivitäten sowie in denen ihrer Tochtergesellschaften und Geschäftspartner wahrzunehmen.

Erläuterung

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Dies umfasst die eigenen Geschäftsbereiche, Tochtergesellschaften und direkte sowie indirekte Geschäftspartner.

Die Unternehmen müssen dazu:

  • Risikobewertungen durchführen: Identifikation von Bereichen mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen: Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Vermeidung oder Minderung identifizierter Risiken.
  • Überwachungsmechanismen etablieren: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
  • Berichterstattung: Transparente Kommunikation über die Sorgfaltsprozesse und deren Ergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit.

Ziel der Richtlinie ist es, Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verantwortlich zu machen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Entwurf der CSDDD benennt explizit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen als wichtige Interessengruppen, die während des gesamten Sorgfaltsprozesses einbezogen werden sollen. Dies bietet Betriebsräten die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten mitzuwirken.

Zudem sieht die Gesetzesbegründung vor, dass die Grundsatzerklärung des Unternehmens gegebenenfalls gegenüber dem Betriebsrat kommuniziert wird. Auch wenn kein direktes Mitbestimmungsrecht besteht, wird empfohlen, den Betriebsrat zu informieren, um Transparenz zu gewährleisten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. 

Durch diese Einbindung können Betriebsräte dazu beitragen, dass die Interessen der Beschäftigten bei der Umsetzung der CSDDD berücksichtigt werden und somit zu einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung beitragen.

Seminare zum Thema:
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

VW: Keine Werkschließungen, aber Abbau von 35.000 Stellen

Die Meldung mag kurz vor Weihnachten womöglich ein wenig untergegangen sein: Nach mehr als 70 Verhandlungsstunden haben sich der angeschlagene VW-Konzern, die Gewerkschaft und der Betriebsrat vorerst geeinigt. Betriebsbedingte Kündigungen und Werksschließungen soll es nicht geben. Aufatmen ...
Mehr erfahren

Inflation – die neue Angst vor der Geldentwertung

Der finanzielle Druck steigt: Die Auswirkungen der Inflation zeigen sich von Tag zu Tag an der Supermarktkasse oder an der Zapfsäule. 7,5 % beträgt derzeit die Inflationsrate in der Euro-Zone. Was ist der Grund hierfür, warum wird alles teurer? Wir werfen einen Blick auf das Thema Inflatio ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.