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Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD)

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Redaktion
Stand:  2.7.2025
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu achten. Sie zielt darauf ab, nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln in der Wirtschaft zu fördern.

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Begriff

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) ist eine von der Europäischen Union erlassene Richtlinie, die Unternehmen dazu anhält, Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren eigenen Aktivitäten sowie in denen ihrer Tochtergesellschaften und Geschäftspartner wahrzunehmen.

Erläuterung

Die CSDDD verpflichtet Unternehmen, potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt in ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu identifizieren, zu verhindern, zu beenden oder abzumildern. Dies umfasst die eigenen Geschäftsbereiche, Tochtergesellschaften und direkte sowie indirekte Geschäftspartner.

Die Unternehmen müssen dazu:

  • Risikobewertungen durchführen: Identifikation von Bereichen mit erhöhtem Risiko für Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden.
  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen: Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Vermeidung oder Minderung identifizierter Risiken.
  • Überwachungsmechanismen etablieren: Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen.
  • Berichterstattung: Transparente Kommunikation über die Sorgfaltsprozesse und deren Ergebnisse gegenüber der Öffentlichkeit.

Ziel der Richtlinie ist es, Unternehmen für ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verantwortlich zu machen und nachhaltiges Wirtschaften zu fördern.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Entwurf der CSDDD benennt explizit Gewerkschaften und Arbeitnehmervertretungen als wichtige Interessengruppen, die während des gesamten Sorgfaltsprozesses einbezogen werden sollen. Dies bietet Betriebsräten die Möglichkeit, aktiv an der Gestaltung und Umsetzung von Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten mitzuwirken.

Zudem sieht die Gesetzesbegründung vor, dass die Grundsatzerklärung des Unternehmens gegebenenfalls gegenüber dem Betriebsrat kommuniziert wird. Auch wenn kein direktes Mitbestimmungsrecht besteht, wird empfohlen, den Betriebsrat zu informieren, um Transparenz zu gewährleisten und potenzielle Streitigkeiten zu vermeiden. 

Durch diese Einbindung können Betriebsräte dazu beitragen, dass die Interessen der Beschäftigten bei der Umsetzung der CSDDD berücksichtigt werden und somit zu einer sozial verantwortlichen Unternehmensführung beitragen.

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