Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren

D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  27.6.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Das D'Hondt-Verfahren ist ein mathematisches Verfahren zur Verteilung von Sitzen bei Wahlen mit Verhältniswahlrecht. Es wird bei Betriebsratswahlen in Deutschland angewendet, um die Anzahl der Sitze im Betriebsrat proportional zur Anzahl der abgegebenen Stimmen auf die Kandidatenlisten zu verteilen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Methode der Sitzzuteilung, die u. a. bei Betriebsratswahlen zur Ermittlung der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit und der gewählten Betriebsratsratsmitglieder bei Verhältniswahl (Listenwahl) angewendet wird.

D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren | © AdobeStock | YummyBuum

Beschreibung

Berücksichtigung des Geschlechts in der Minderheit

Das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, muss mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus mindestens drei Mitgliedern besteht (§ 15 Abs. 2. BetrVG). Der Wahlvorstand hat vor der Ausschreibung der Betriebsratswahl die Zahl der Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren zu ermitteln. Dazu werden die jeweiligen Gesamtzahlen der betriebszugehörigen Männer und Frauen nacheinander durch 1, 2, 3 usw. geteilt, um anschließend die Höchstzahlen festzustellen, aus denen sich die Zahl der Mindestsitze des Geschlechts in der Minderheit ergibt.

Beispiel: Dem Betrieb gehören 80 Arbeitnehmer an, davon sind 25 Frauen und 55 Männer. Der Betriebsrat besteht aus 5 Mitgliedern. Es wird wie folgt gerechnet:

MännerFrauen

55:1= 5525:1= 25

55:2= 27,525:2= 12,5

55:3= 18,325:3= 8,3

55:4= 13,7525:4= 6,25

Von den fünf Höchstzahlen entfällt eine (25) auf die Frauen. Die Mindestquote für Frauen im Betriebsrat ist daher ein Sitz.

Verhältniswahl

Erfolgte die Betriebsratswahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl), sind die den Listen zufallenden Betriebsratssitze ebenso nach dem d’Hondtschen Höchstzahlenverfahren zu ermitteln. Die Stimmenzahlen, die den einzelnen Listen zugefallen sind, werden jeweils durch 1, 2, 3 usw. geteilt. Anschließend werden die ermittelten Höchstzahlen den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Benennung auf der jeweiligen Liste zugeordnet (§ 15 Abs. 1 -4 WahlO). Zum Beispiel sind bei einem fünfköpfigen Betriebsrat die Bewerber als ordentliche Betriebsratsmitglieder gewählt, auf die die fünf höchsten Höchstzahlen entfallen. Bei der Sitzverteilung ist zu berücksichtigen, dass das im Wahlausschreiben benannte Geschlecht in der Minderheit mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein muss (§ 15 Abs. 2 BetrVG).

Rechtsquellen

§ 15 Abs. 2 BetrVG § 15 Abs. 1 -4 WahlO

Seminare zum Thema:
D'Hondtsches Höchstzahlenverfahren
Betriebsratswahl — das normale Wahlverfahren
Betriebsratswahl — Fresh-up
BR-Wahl – das vereinfachte Wahlverfahren
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wahlvorstand bestellen: Wann ist der ideale Zeitpunkt?

Wer hat an der Uhr gedreht? Alle vier Jahre stellt sich zur Betriebsratswahl die Frage, wann der Wahlvorstand für die Durchführung der Wahl bestellt werden muss. Eine frühzeitige Vorbereitung ist sinnvoll – aber worauf ist zu achten?
Mehr erfahren

Wählerliste: Meist weniger leitende Angestellte als gedacht

Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Teamsprecher – sind das alles leitende Angestellte, die nicht vom Betriebsrat vertreten werden? Stopp, dies ist eine häufige Fehlerquelle bei der Betriebsratswahl, meint der Arbeitsrechtler Knut-Olav Banke. Als Wahlvorstand ist es Pflicht, die Wähle ...
Mehr erfahren
War die Be­triebs­rats­wahl beim Au­to­bau­er Por­sche am Stand­ort Zu­f­fen­hau­sen unwirksam? Weil auch Mitarbeiter am Stand­ort Leip­zig mit­ge­wählt hat­ten, wurde die Wahl angefochten. Zu Recht, bestätigte das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.