Lexikon
Dreiviertelmehrheit

Dreiviertelmehrheit

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  18.8.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Funktionsträgern des Betriebsrats wie z.B. die Mitglieder des Betriebsausschusses, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) in ihr Amt gewählt wurden, können durch eine geheime Abstimmung mit einer Dreiviertelmehrheit der Mitglieder des Betriebsrats (qualifizierte Mehrheit) von ihren Funktionen abberufen werden. Diese Regelung ermöglicht es dem Betriebsrat in Ausnahmefällen, in denen ein starker Vertrauensverlust oder eine gesteigerte Arbeitsbelastung besteht, eine Abberufung mit einer erhöhten Zustimmungsmehrheit durchzuführen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Betriebsratsmitglieder (qualifizierte Mehrheit).

Beschreibung

Funktionsträger des Betriebsrats, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) in ihr Amt gewählt wurden, können in geheimer Abstimmung mit den Stimmen von drei Vierteln der Mitglieder des Betriebsrats (qualifizierte Mehrheit) von ihren Funktionen abberufen werden. Bei gesunkener Mitgliederzahl wird die Mehrheit von Dreivierteln aus der Zahl der verbliebenen Mitglieder berechnet. Ist ein Gremium z.B. von 9 auf 8 Mitglieder gesunken, betragen Dreiviertel (8:4 x3 =6). Vorstehende Regeln gelten für die Abberufung von

Das Mehrheitserfordernis von Dreivierteln der Mitglieder des Betriebsrats soll die Gewählten vor einer im unmittelbaren Anschluss an die Wahl erfolgenden Abberufung durch einfachen Mehrheitsbeschluss bewahren. 
Aus dem vorstehenden Grund bedarf bei einer Wahl der oben genannten Funktionsträger nach den Regeln der Mehrheitswahl die Abberufung nur der einfachen Mehrheit und einer offenen Abstimmung. 

Rechtsquellen

§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG

Seminare zum Thema:
Dreiviertelmehrheit
BR-Wahl: Das vereinfachte Wahlverfahren
BR-Wahl: Kandidatensuche leicht gemacht
Betriebsrat werden: Ihr Einblick in die BR-Arbeit
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Beschlossene Sache: Das ändert sich an der Wahlordnung

Seit Mitte August 2021 lag der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dem Tisch, jetzt hat der Bundesrat die neue Wahlordnung beschlossen. Damit sind wichtige Änderungen für die Betriebsratswahlen auf dem Weg. Was ist neu?
Mehr erfahren

Amazon Hoppegarten wählt erstmals einen Betriebsrat

Im Amazon-Logistikzentrum Hoppegarten hat sich etwas bewegt: Erstmals haben die Beschäftigten dort einen Betriebsrat gewählt. Ein starkes Signal, das über den Standort hinaus reicht: Hin zu mehr Mitsprache in einem Unternehmen, das seit langem um echte Mitbestimmung ringt. Und auch notwend ...
Mehr erfahren
Streitthema Briefwahl bei der Betriebsratswahl: Darf der Wahlvorstand an Wahlberechtigte, die wegen mobiler Arbeit (Home-Office) oder Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, Briefwahlunterlagen auch ohne einen entsprechenden Antrag versenden? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht grundlegende Aussagen getroffen.