Lexikon
Einfache Mehrheit

Einfache Mehrheit

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  14.11.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine einfache Mehrheit für Beschlüsse eines Gremiums wie des Betriebsrats ist erreicht, wenn die Zahl der zustimmenden Teilnehmer größer als die Zahl der ablehnenden und sich der Stimme enthaltenden Teilnehmer ist. 

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Mehrheit der Stimmen der an einer Abstimmung in der Betriebsratssitzung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Beschlüsse des Betriebsrats werden in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst. Dies gilt,  soweit im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich etwas Anderes (z. B. absolute Mehrheit) vorgeschrieben ist (§ 33 Abs. 1 BetrVG). So wird zum Beispiel bei einem neunköpfigen Betriebsrat in einer Sitzung, an der sieben Betriebsratsmitglieder teilnehmen, die einfache Mehrheit bereits ab vier Ja-Stimmen erreicht. Enthaltungen werden wie eine Ablehnung bewertet. 
Anders ist es, wenn ein in der Sitzung anwesendes Betriebsratsmitglied vor der Abstimmung zu einem Tagesordnungspunkt erklärt, an dieser nicht teilnehmen zu wollen. Es kann bei der Abstimmung im Raum bleiben, Es gilt aber als abwesend. Es wird demgemäß bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit und des Abstimmungsergebnisses nicht berücksichtigt. Es darf für dieses Mitglied aber kein Ersatzmitglied geladen werden.

Ersatzmitglieder, die für verhinderte Betriebsratsmitglieder an der Sitzung teilnehmen, zählen sowohl für die Feststellung der Beschlussfähigkeit als auch bei der Abstimmung vollwertig mit.“

Rechtsquelle

§ 33 Abs. 1 BetrVG

Seminare zum Thema:
Einfache Mehrheit
BR-Wahl: Fresh-up – Das normale Wahlverfahren
BR-Wahl: Das vereinfachte Wahlverfahren
BR-Wahl: Kandidaten finden, Belegschaft aktivieren
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Beschlossene Sache: Das ändert sich an der Wahlordnung

Seit Mitte August 2021 lag der Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dem Tisch, jetzt hat der Bundesrat die neue Wahlordnung beschlossen. Damit sind wichtige Änderungen für die Betriebsratswahlen auf dem Weg. Was ist neu?
Mehr erfahren

Betriebsratswahlen 2022: So sehen die Gremien aus!

2022 war Wahljahr für Betriebsräte. Wie setzen sich die Betriebsratsgremien in Deutschland jetzt zusammen? Jung oder alt? Männlich oder weiblich? Und was ist zur Wahlbeteiligung zu sagen? Zwei Studien werfen einen detaillierten Blick auf die Ergebnisse.
Mehr erfahren
Streitthema Briefwahl bei der Betriebsratswahl: Darf der Wahlvorstand an Wahlberechtigte, die wegen mobiler Arbeit (Home-Office) oder Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, Briefwahlunterlagen auch ohne einen entsprechenden Antrag versenden? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht grundlegende Aussagen getroffen.