Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Ethik-Richtlinien

Ethik-Richtlinien

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  18.7.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Ethikrichtlinien im betrieblichen Sinne bezeichnen Leitlinien oder Verhaltenskodizes, die in einem Unternehmen festgelegt werden, um ethische Standards und Werte zu definieren und zu fördern. Diese Richtlinien dienen dazu, ein verantwortungsvolles Verhalten der Mitarbeiter zu unterstützen und sicherzustellen, dass das Unternehmen in Übereinstimmung mit moralischen Grundsätzen handelt. Sie können Themen wie Integrität, Fairness, Verantwortung, Respekt und Compliance abdecken und sollen eine ethische Unternehmenskultur fördern.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Verhaltensgrundsätze und -regeln, die die Wertvorstellungen und Denkhaltung des Unternehmens widerspiegeln und für alle Mitarbeiter eines Unternehmens oder Betriebs verbindlich oder von ihnen in Form freiwilliger Selbstkontrolle zu beachten sind.

Erläuterung

Ethik-Richtlinien (auch Verhaltenskodex oder englisch Codes of Conduct genannt) setzen das Unternehmensleitbild in praktische Verhaltensgrundsätze und konkrete Verhaltensregeln für die Mitarbeiter um. Dadurch sollen zum einen z. B. durch Regelungen zur Chancengleichheit bei Stellenbesetzungen, innerbetrieblichen Aufstiegsmöglichkeiten und zum respektvollen Umgang der Beschäftigten miteinander die Arbeitszufriedenheit und die Produktivität verbessert werden. Zum anderen sollen die in den Ethik-Richtlinien festgelegten Grundsätze und Verhaltensregeln z. B. zum Umgang mit Kunden, bei Auftritten der Mitarbeiter in der Öffentlichkeit und im Ausland dazu betragen, das ethisch-moralische Erscheinungsbild und Ansehen des Unternehmens zu fördern und den Unternehmenserfolg zu steigern.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Betriebsrat hat mitzubestimmen, wenn der Arbeitgeber durch sog. Ethik-Richtlinien das Verhalten der Beschäftigten und die betriebliche Ordnung regeln will (§ 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht setzt nicht unbedingt voraus, dass Verhaltensregeln verbindlich vorgeschrieben werden. Der Betriebsrat hat auch mitzubestimmen, wenn die Maßnahme darauf gerichtet ist, durch die Aufforderung zur freiwilligen Selbstkontrolle das Verhalten der Arbeitnehmer zu steuern oder die Ordnung des Betriebs zu gewährleisten. Ethik-Richtlinien können sowohl mitbestimmungspflichtige als auch mitbestimmungsfreie Teile enthalten. Das Mitbestimmungsrecht an einzelnen Regelungen begründet daher nicht notwendig ein Mitbestimmungsrecht am Gesamtwerk. Vielmehr ist es am Inhalt der einzelnen Regelungen zu messen.

Kein Mitbestimmungsrecht besteht bei Vorgaben, mit denen lediglich die geschuldete Arbeitsleistung konkretisiert werden soll. Der Mitbestimmung entzogen sind weiterhin Angelegenheiten, die gesetzlich abschließend geregelt sind. Auch die Beschreibung der Unternehmensphilosophie ist mitbestimmungsfrei. Ausländische Vorschriften, die für börsennotierte Unternehmen die Einführung von Ethik-Richtlinien vorsehen, schließen die Mitbestimmungsrechte nicht aus. Regelungen über private Beziehungen im Betrieb (z. B. Verbot des Flirtens am Arbeitsplatz) sind nicht von vornherein der Mitbestimmung entzogen. Ethik-Richtlinien dürfen allerdings nicht in die private Lebensführung der Arbeitnehmer eingreifen. Ethik-Richtlinien sollten aus Gründen der Zweckmäßigkeit in einer Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Handelt es sich um unternehmens- oder konzernbezogene Ethik-Richtlinien, ist der Gesamt- oder Konzernbetriebsrat zuständig (BAG v. 22.7.2008 - 1 ABR 40/07).

Rechtsquelle

§ 87 Abs. 1 Nr.1 BetrVG

Seminare zum Thema:
Ethik-Richtlinien
Von BR bis EBR: Effektive Zusammenarbeit gestalten
Schlagfertiger Umgang mit schwierigen Zeitgenossen
Schlagfertig — jetzt erst recht!
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

40-jähriger Betriebsrat von Siemens wehrt sich

Seit etwa zwei Jahren steht der IG-Metaller Felix Weitenhagen unter Dauerbeschuss: Insgesamt wurden sechs Abmahnungen, eine Strafversetzung und sogar ein Hausverbot gegen den 40-jährigen Betriebsrat verhängt, berichtet er. Fünf Abmahnungen hat das Gericht inzwischen kassiert. 
Mehr erfahren

Goldgrube für den Betriebsrat: Aktuelle Infos aus dem Controlling

Controlling und Unternehmensplanung gehören als Bestandteile des internen Rechnungswesens zu den wichtigsten Informationsquellen für den Wirtschaftsausschuss – und damit natürlich für den Betriebsrat. Eine Goldgrube! Mindestens quartalsweise wird dort in der Regel die aktuelle Lage d ...
Mehr erfahren
Ein Arbeitnehmer, der unerlaubt seinen privaten PKW am Arbeitsplatz lädt, kann gekündigt werden. Je nach den Umständen des Einzelfalls ist jedoch eine vorherige Abmahnung erforderlich.