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Lexikon
Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

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Redaktion
Stand:  15.7.2021
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen. Der EuGH entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Institutionen der EU sowie Einzelpersonen und spielt eine zentrale Rolle bei der Integration und Einhaltung des europäischen Rechts in der gesamten EU.

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Begriff

Gemeinsamer Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, dessen Aufgabe es ist, die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.

Erläuterung

Dem Europäischen Gerichtshof ist das Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet, das erstinstanzlich für alle direkten Klagen mit Ausnahme des Vertragsverletzungsverfahrens zuständig ist. Gegen seine Entscheidungen ist Revision beim Europäischen Gerichtshof möglich (Artikel 225 EG-Vertrag). Der Europäische Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat sowie acht Generalanwälten (Artikel 221 u. 222 EG-Vertrag). Das Gericht erster Instanz besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedsstaat (Artikel 224 EG-Vertrag).

Die Gerichte sind zuständig für

  • Klagen wegen Vertragsverletzungen (gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen),
  • Schadensersatzklagen (Haftung der Mitgliedsstaaten),
  • Untätigkeitsklagen (verspätete Umsetzung von Richtliniendurch durch die Mitgliedsstaaten) und
  • Vorabentscheidungsersuchen durch die nationalen Gerichte (insbesondere durch das BAG) bei Zweifeln, ob nationale Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nimmt entscheidenden Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung in Arbeitsrechtsangelegenheiten.

Rechtsquellen

Artikel 220 bis 245 EG-Vertrag

Seminare zum Thema:
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Aktuelle Rechtsprechung
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Aktuelle Rechtsprechung und Beschlussverfahren
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