Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Kurz erklärt
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union. Es hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe besteht in der Auslegung und Anwendung des EU-Rechts. Der EuGH spielt eine zentrale Rolle bei der Integration und Einhaltung des europäischen Rechts in der gesamten EU.
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Begriff
Gemeinsamer Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Dessen Aufgabe besteht in der Vereinheitlichung der Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts.
Erläuterung
Aufbau der Europäischen Gerichtshofes
Die am Europäischen Gerichtshof tätigen Richter werden von den Mitgliedsstaaten dorthin entsandt. Jedes Mitgliedsland hat das Recht zur Entsendung eines Richters. Daher besteht der EuGH aus 27 Richtern. Diese werden den dort gebildeten Spruchkörpern (Kammern) zugeordnet. Die Kammern entscheiden in der Besetzung von 3 oder 5 Richtern. Zusätzlich gibt es 11 Generalanwälte.
Aufgabe des Europäischen Gerichtshofes
Der Einrichtung eines Europäischen Gerichtshofes bedurfte es zur Vereinheitlichung der Rechtsprechung zu Fällen mit Bezug zu europäischen Richtlinien. Diese Richtlinien erfordern ihre Umsetzung in nationales Recht, z.B. ein nationales Arbeitszeitgesetz. Darin werden in der Richtlinie vorkommende Begriffe verwandt, z.B. der Begriff der Arbeitszeit. In Streitfragen, ob z.B. das Anlegen einer bestimmten Kleidung zur Arbeitszeit gehört, kommt es dann auf das Verständnis des in der Richtline vorkommenden Begriffes "Arbeitszeit " an. Das nationale Gericht würde mit einer Entscheidung darüber das Prinzip des gesetzlichen Richters verletzen. Es muss daher - wenn gegen seine Entscheidung kein Rechtsmittel möglich ist - z.B. als Bundesarbeitsgericht den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung über die Vorfrage des Verständnisses des Begriffes "Arbeitszeit" vorlegen. Der EuGH entscheidet dann über die richtlinienkonforme Definition der Arbeitszeit. Diese Entscheidung gilt dann für alle Arbeitszeitregelungen in nationalen Arbeitszeitgesetzen (vgl. z.B. EuGH v. 9.3.2021 - in NZA 2021, 485). Einzelheiten bei z.B. Schaub, Arbeitsrechtsrechts-Handbuch, 21. Aufl. 2025, $ Rn. 21).
Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes
Der EuGH ist zuständig für
- Klagen wegen Vertragsverletzungen (gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen),
- Schadensersatzklagen (Haftung der Mitgliedsstaaten),
- Untätigkeitsklagen (verspätete Umsetzung von Richtlinien durch durch die Mitgliedsstaaten) und
- Vorabentscheidungsersuchen durch die nationalen Gerichte (insbesondere durch das BAG) bei Zweifeln, ob nationale Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen.
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nimmt entscheidenden Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung in Arbeitsrechtsangelegenheiten.
Rechtsquellen
Artikel 220 bis 245 EG-Vertrag
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