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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen. Der EuGH entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Institutionen der EU sowie Einzelpersonen und spielt eine zentrale Rolle bei der Integration und Einhaltung des europäischen Rechts in der gesamten EU.
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Gemeinsamer Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, dessen Aufgabe es ist, die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.
Dem Europäischen Gerichtshof ist das Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet, das erstinstanzlich für alle direkten Klagen mit Ausnahme des Vertragsverletzungsverfahrens zuständig ist. Gegen seine Entscheidungen ist Revision beim Europäischen Gerichtshof möglich (Artikel 225 EG-Vertrag). Der Europäische Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat sowie acht Generalanwälten (Artikel 221 u. 222 EG-Vertrag). Das Gericht erster Instanz besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedsstaat (Artikel 224 EG-Vertrag).
Die Gerichte sind zuständig für
Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nimmt entscheidenden Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung in Arbeitsrechtsangelegenheiten.
Artikel 220 bis 245 EG-Vertrag
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