Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Europäischer Gerichtshof (EuGH)

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  15.7.2021
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist das höchste Gericht der Europäischen Union und hat seinen Sitz in Luxemburg. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen. Der EuGH entscheidet über Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Institutionen der EU sowie Einzelpersonen und spielt eine zentrale Rolle bei der Integration und Einhaltung des europäischen Rechts in der gesamten EU.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Gemeinsamer Gerichtshof der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg, dessen Aufgabe es ist, die einheitliche Anwendung, Auslegung und Fortbildung des Gemeinschaftsrechts zu gewährleisten.

Erläuterung

Dem Europäischen Gerichtshof ist das Gericht erster Instanz (EuG) beigeordnet, das erstinstanzlich für alle direkten Klagen mit Ausnahme des Vertragsverletzungsverfahrens zuständig ist. Gegen seine Entscheidungen ist Revision beim Europäischen Gerichtshof möglich (Artikel 225 EG-Vertrag). Der Europäische Gerichtshof besteht aus einem Richter je Mitgliedsstaat sowie acht Generalanwälten (Artikel 221 u. 222 EG-Vertrag). Das Gericht erster Instanz besteht aus mindestens einem Richter je Mitgliedsstaat (Artikel 224 EG-Vertrag).

Die Gerichte sind zuständig für

  • Klagen wegen Vertragsverletzungen (gegen gemeinschaftsrechtliche Verpflichtungen),
  • Schadensersatzklagen (Haftung der Mitgliedsstaaten),
  • Untätigkeitsklagen (verspätete Umsetzung von Richtliniendurch durch die Mitgliedsstaaten) und
  • Vorabentscheidungsersuchen durch die nationalen Gerichte (insbesondere durch das BAG) bei Zweifeln, ob nationale Bestimmungen mit dem Gemeinschaftsrecht in Einklang stehen.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nimmt entscheidenden Einfluss auf die deutsche Rechtsprechung in Arbeitsrechtsangelegenheiten.

Rechtsquellen

Artikel 220 bis 245 EG-Vertrag

Seminare zum Thema:
Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Aktuelle Rechtsprechung am Bundesarbeitsgericht
Einigungsstellenverfahren
Aktuelle Rechtsprechung und Beschlussverfahren
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Nach der Elternzeit: Anspruch auf den alten Arbeitsplatz?

Kommt ein Kollege aus der Elternzeit zurück, stellt sich immer wieder die Frage, ob die Mutter bzw. der Vater einen Anspruch auf den alten Arbeitsplatz hat – oder ob ein neuer, lediglich gleichwertiger, zugewiesen werden darf?
Mehr erfahren

Reizthema Jahresurlaub: Alle warten auf das BAG!

So kurz vor Weihnachten wird es am Bundesarbeitsgericht in Erfurt nochmal richtig spannend! Denn am 20. Dezember erwarten wir eine wichtige Entscheidung zum Thema Jahresurlaub. Was war passiert? Aus Zeitdruck bzw. aus Krankheitsgründen konnten die Kläger über Jahre hinweg ihren Urlaub nich ...
Mehr erfahren
Beschwert sich eine Arbeitnehmerin beim Betriebsrat über eine Abmahnung, ist die Einigungsstelle für die Klärung der Beschwerde nicht zuständig. Der Gegenstand der Beschwerde ist ein Rechtsanspruch nach § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG, den nur die Arbeitnehmerin vor dem Arbeitsgericht durchsetzen kann.