+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

+++      Am Dienstag, den 06.01. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

Show Close
Lexikon
Fachliteratur für den Betriebsrat

Fachliteratur für den Betriebsrat

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  14.11.2025
Lesezeit:  02:00 min

Kurz erklärt

"Fachliteratur für den Betriebsrat" bezeichnet speziell auf die Bedürfnisse und Aufgaben des Betriebsrats zugeschnittene Literatur. Diese Bücher und Materialien bieten dem Betriebsrat Informationen, Anleitungen und rechtliche Grundlagen für seine Tätigkeit, wie etwa zu Themen des Arbeitsrechts, Mitbestimmungsrechten, Betriebsverfassungsgesetz und anderen relevanten Aspekten. Der Anspruch auf Fachliteratur ist im Betriebsverfassungsgesetz (§ 40 Abs. 2 BetrVG) festgelegt, wonach der Arbeitgeber die Kosten für die Beschaffung der erforderlichen Fachliteratur und Schulungsmaterialien für die Betriebsratsmitglieder zu tragen hat, damit diese ihre Aufgaben kompetent wahrnehmen können.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Gesetzestexte, Kommentare, Fachzeitschriften, Tarifverträge und Vorschriftensammlungen, die der Betriebsrat benötigt, um seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben sachgerecht zu erfüllen.

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für die Sitzungen, Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung dem Betriebsrat u. a. sachliche Mittel in erforderlichem Umfang zur Verfügung zu stellen (§ 40 Abs. 2 BetrVG). Zu den Sachmitteln gehört vor allem die Fachliteratur. Um seine betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können, hat der Betriebsrat Anspruch auf:

  • Die aktuellen Texte derjenigen Gesetze, deren Einhaltung der Betriebsrat zu überwachen hat (§ 80 Abs. 1 BetrVG). Die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Gesetze, wie sie in den gängigen Taschenbuchausgaben enthalten sind, sind jedem Betriebsratsmitglied zu überlassen. Der Betriebsrat hat das Auswahlrecht, bei dessen Ausübung er sich nicht ausschließlich vom Interesse des Arbeitgebers an einer möglichst geringen Kostenbelastung leiten zu lassen muss (BAG v. v. 24.1.1996 – 7 ABR 22/95).
  • Einen aktuellen Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz. In mittleren und großen Betriebsräten können auch mehrere Kommentare gerechtfertigt sein. Der Betriebsrat trifft die Auswahl. Für Betriebsratsmitglieder, die im Außendienst eingesetzt sind, kann zusätzlich ein persönlicher Basiskommentar erforderlich sein. Der Betriebsrat kann verlangen, dass sich der Kommentar auf dem neuesten Stand befindet und bei einem Wechsel der Auflage auch neu beschafft wird (BAG v. 26.10.1994 – 7 ABR 15/94).
  • Eine arbeits- und sozialrechtliche Fachzeitschrift. Der Betriebsrat ist auf die laufende und aktuelle Unterrichtung über die mit seinen Aufgaben zusammenhängenden Fragen, Problemstellungen und Lösungsalternativen angewiesen, um seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können. Ihm steht ein Wahlrecht darüber zu, welche Fachzeitschriften seinen spezifischen Informationsinteressen und -bedürfnissen am ehesten gerecht werden (BAG v. 25.1.1995 - 7 ABR 37/94).
  • Spezialliteratur zu bestimmten Sachgebieten, soweit im Einzelfall zutreffend (z.B. Arbeitssicherheit und Unfallverhütung, Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln, menschengerechte Gestaltung der Arbeit).
  • Eine arbeitsrechtliche Entscheidungssammlung (in größeren Betrieben).
  • Die im Betrieb anzuwendenden Tarifverträge.
  • Die für den Betrieb einschlägigen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV).

Entdecken Sie unser umfangreiches Sortiment an Fachliteratur bei der Versandbuchhandlung ifb-medien, das speziell für Interessenvertreter zusammengestellt wurde. Nutzen Sie Ihre Gelegenheit, sich mit Fachbüchern weiterzubilden! 

Unsere Versandbuchhandlung erreichen Sie unter der Nr. 08841/6112-211. Dort wird Sie Herr Bergmann gerne beraten.

Rechtsquelle

§ 40 Abs. 2 BetrVG

Seminare zum Thema:
Fachliteratur für den Betriebsrat
Betriebsrat Teil III
Betriebsverfassungsrecht Teil I
Erfolgreich im modernen BR-Büro
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wir schreiben für euch!

„Die Kollegen müssen den Betriebsrat verstehen“, sagt Udo Zehe. Ist das nicht selbstverständlich? Leider nicht. Er ist Trainer für Kommunikation und arbeitet viel mit Betriebsräten zusammen. Nahezu täglich gibt es Probleme, weil man sich gegenseitig nicht versteht. Was tun? Die einfache Sp ...
Mehr erfahren

So funktioniert die belgische Mitbestimmung!

Belgien hat nicht nur die (wohl) beste Schokolade, sondern auch ein interessantes System der Arbeitnehmervertretung. Hätten Sie als Betriebsrat gedacht, dass Mitbestimmung hier so gut organisiert ist? Schauen wir uns an, wie das Ganze funktioniert!
Mehr erfahren
Können einzelne Betriebsratsmitglieder auch ohne Beschluss des Gremiums im eigenen Namen vom Arbeitgeber die Überlassung von Sachmitteln für die Betriebsratstätigkeit verlangen? Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen sagt: Ja, wenn sie „eigenverantwortlich“ handeln.