Liebe Nutzer,
für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.
Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team
Die Hauptversammlung ist eine wichtige Veranstaltung in Aktiengesellschaften, bei der die Aktionäre des Unternehmens zusammenkommen, um über entscheidende Angelegenheiten abzustimmen. Hierbei werden Themen wie Unternehmensstrategie, Dividenden, Vorstandsbesetzungen und andere relevante Fragen behandelt. Die Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Rechte als Mitinhaber des Unternehmens auszuüben und Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheidungen zu nehmen.
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter
Versammlung der Anteilseigner als Organ einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen dies verlangen (§ 122 Abs. 1 AktG). Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind verpflichtet, bei besonderen Ereignissen ein außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen (§§ 92 Abs. 1, 111 Abs. 3 AktG). Teilnehmer der Hauptversammlung sind außer den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats die Aktionäre des Unternehmens. Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen getroffen. Sie beschließt, namentlich u. a. über
Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt (§ 119 AktG). Der Vorstand ist verpflichtet, die von der Hauptversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit beschlossenen Maßnahmen auszuführen (§ 83 Abs. 2 AktG).
§§ 118 bis 137 AktG
Kostenlose ifb-Newsletter
Kostenlose ifb-Newsletter