Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Hauptversammlung

Hauptversammlung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Hauptversammlung ist eine wichtige Veranstaltung in Aktiengesellschaften, bei der die Aktionäre des Unternehmens zusammenkommen, um über entscheidende Angelegenheiten abzustimmen. Hierbei werden Themen wie Unternehmensstrategie, Dividenden, Vorstandsbesetzungen und andere relevante Fragen behandelt. Die Hauptversammlung bietet den Aktionären die Möglichkeit, ihre Rechte als Mitinhaber des Unternehmens auszuüben und Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheidungen zu nehmen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Versammlung der Anteilseigner als Organ einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien.

Erläuterung

Die ordentliche Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist einzuberufen, wenn Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen dies verlangen (§ 122 Abs. 1 AktG). Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind verpflichtet, bei besonderen Ereignissen ein außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen (§§ 92 Abs. 1, 111 Abs. 3 AktG). Teilnehmer der Hauptversammlung sind außer den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats die Aktionäre des Unternehmens. Auf der Hauptversammlung werden grundsätzliche Entscheidungen für das Unternehmen getroffen. Sie beschließt, namentlich u. a. über

  • die Wahl der Mitglieder im Aufsichtsrat, soweit sie nicht in den Aufsichtsrat zu entsenden oder als Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer zu wählen sind),
  • die Verwendung des Bilanzgewinns (u. a. Dividendenzahlung),
  • die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats;
  • Satzungsänderungen;

Über Fragen der Geschäftsführung kann die Hauptversammlung nur entscheiden, wenn der Vorstand es verlangt (§ 119 AktG). Der Vorstand ist verpflichtet, die von der Hauptversammlung im Rahmen ihrer Zuständigkeit beschlossenen Maßnahmen auszuführen (§ 83 Abs. 2 AktG).

Rechtsquelle

§§ 118 bis 137 AktG

Seminare zum Thema:
Hauptversammlung
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat
Compliance
Aufsichtsrat Teil I – für Arbeitnehmervertreter gewählt nach DrittelbG und MitbestG
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Das könnte Sie auch interessieren

Herausforderungen für Aufsichtsräte im Jahr 2023

Insbesondere wenn es um die strategische Ausrichtung des Unternehmens geht, können erfahrene Aufsichtsräte viel beitragen, meint Dr. Christian Velten. Wir sprachen mit ihm über Herausforderungen für Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, ihre Vergütung und den Austausch mit der Belegschaft ...
Mehr erfahren

Die Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat

Die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat werden in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl von der Belegschaft gewählt. Das Wahlverfahren zur Wahl der Arbeitnehmervertreter hat nicht nur den Ruf kompliziert zu sein, es ist auch kompliziert! Das zeigt sich schon daran, dass die Wahl je nac ...
Mehr erfahren
Es geht in diesem Fall um die Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an: Kann der Wahlvorstand einer Aktiengesellschaft beschließen, dass alle Beschäftigten des Konzerns ihre Vertreter im Aufsichtsrat per Briefwahl wählen? Nein, entschied das Bundesarbeitsgericht.