Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Informationelle Selbstbestimmung

Informationelle Selbstbestimmung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Der Begriff "informationelle Selbstbestimmung" bezieht sich auf das Recht eines Individuums, die Kontrolle über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Informationen zu haben. Es betont das Recht auf Privatsphäre und die Entscheidungsfreiheit, wie persönliche Daten gesammelt und verwendet werden. Dieses Konzept zielt darauf ab, die persönliche Autonomie und den Schutz sensibler Daten in einer zunehmend datengetriebenen Gesellschaft zu gewährleisten.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Das Recht jedes Einzelnen, selbst darüber zu entscheiden, wann und in welchen Grenzen Daten über seine persönlichen Sachverhalte offenbart werden dürfen.

Erläuterung

Teil der Persönlichkeitsrechte

Das Grundgesetz schützt den Einzelnen vor Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte (Art. 2 Abs.1 GG i. V. m. Art.1 Abs.1 GG, Würde des Menschen). Das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gewährleistete Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist unter den Bedingungen der automatischen Datenverarbeitung in besonderem Maße zu schützen (BAG v. 29.6.2004 - 1 ABR 21/03). Die mit der elektronischen Datenverarbeitung grundsätzlich verbundenen technischen Möglichkeiten, Einzelangaben über eine Person unbegrenzt zu speichern sowie jederzeit abzurufen, sind geeignet, bei den betroffenen Personen einen psychischen Anpassungsdruck zu erzeugen, durch den sie in ihrer Freiheit, ihr Handeln aus eigener Selbstbestimmung zu planen und zu gestalten, wesentlich gehemmt werden.

Einschränkungen

Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet, dass jedermann grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen hat. Einschränkungen dieses Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur in Fällen, in denen das Allgemeininteresse überwiegt, zulässig. Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben (BVerfG v.15.12.1983 - 1 BvR 209/83). Die gesetzliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter Wahrung der informationellen Selbstbestimmung ist das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Es bestimmt u. a., dass die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig ist, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat (§ 4 Abs. 1 BDSG).

Arbeitsverhältnisse

Für die Arbeitsverhältnisse gilt der Grundsatz, dass personenbezogene Daten eines Beschäftigten ansonsten nur für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erhoben, verarbeitet oder genutzt werden dürfen, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses für dessen Durchführung oder Beendigung erforderlich ist (§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSG). Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen (§ 33 Abs. 1 BDSG). Ausnahmen hierzu regelt § 33 Abs. 2 BDSG.

Rechtsquellen

Art. 2 Abs. 1 GG, §§ 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 BDSG

Seminare zum Thema:
Informationelle Selbstbestimmung
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz
Datenschutz im BR-Büro
Internationaler Datentransfer
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Eine paradoxe Wolke vernebelt die Realitäten des Datenschutzrechts

Wenn man der Werbung glaubt, dann leben wir in einer schönen neuen Welt ohne Grenzen. Persönliche Daten sind hilfreich und nützlich, sie schwirren um die Welt, um uns in eine Wolke des Glücks einzuhüllen: Die Cloud. Das Problem: Dieser Glaube und die Realität liegen gar nicht mal so ...
Mehr erfahren

Mitarbeiter-Tracking – ein Fall für den Betriebsrat!

Für viele ist es die Horrorvorstellung schlechthin: Den gesamten Arbeitstag überwacht zu werden. Jeder Weg, jeder Handgriff, jeder Arbeitsschritt. Das Start-up Motion Miners verspricht dadurch laut Webseite eine automatisierte Analyse und Optimierung manueller Arbeitsprozesse. Alles ange ...
Mehr erfahren
Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der unerlaubt umfangreiche sensible personenbezogene Daten an seine private E-Mailadresse weiterleitet, kann rechtmäßig sein.