Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Integrationsamt

Integrationsamt

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  21.8.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Das Integrationsamt ist eine staatliche Einrichtung, die in Deutschland für die Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz verantwortlich ist. Es bietet Beratung, finanzielle Unterstützung und Fördermaßnahmen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben zu ermöglichen. Das Integrationsamt arbeitet eng mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und anderen Akteuren zusammen, um eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Staatliche Einrichtung auf Länderebene, die für die berufliche Unterstützung behinderter und ihnen gleichgestellter Arbeitnehmer zuständig ist.

Erläuterung

Aufgaben

Die Integrationsämter (früher: Hauptfürsorgestellen) haben u. a. folgende Aufgaben (§ 101 SGB IX):

  • die Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe,
  • den Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen,
  • die begleitende Hilfe im Arbeitsleben für behinderte Menschen,
  • Schulungs- und Bildungsmaßnahmen für das betriebliche Integrationsteam (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Beauftragter des Arbeitgebers).

Die Integrationsämter arbeiten eng zusammen mit Rehabilitationsträgern (z. B. Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, Träger der gesetzlichen Rentenversicherung), Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften und Behindertenverbänden sowie mit dem betrieblichen Integrationsteam. Die Arbeit des Integrationsamtes wird in den Bereichen der Vermittlung schwerbehinderter Arbeitnehmer in den ersten Arbeitsmarkt sowie berufsbegleitender Hilfen für schwerbehinderter Arbeitnehmer durch die Integrationsfachdienste unterstützt.

Kündigung schwerbehinderter Menschen

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes (§ 85 SGB IX). Die Zustimmung zur Kündigung beantragt der Arbeitgeber bei dem zuständigen Integrationsamt schriftlich. Das Integrationsamt holt eine Stellungnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung ein und hört den schwerbehinderten Menschen an. Das Integrationsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin (§ 87 SGB IX). Es soll die Entscheidung, falls erforderlich auf Grund mündlicher Verhandlung, innerhalb eines Monats vom Tage des Eingangs des Antrages an treffen (§ 88 SGB IX).

Beschreibung

Vor der Entscheidung des Integrationsamtes zu einer beabsichtigten Kündigung holt das Integrationsamt die Stellungnahme des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung ein (§ 87 Abs. 2 SGB IX).

Rechtsquelle

§§ 101 u 102 SGB IX

Seminare zum Thema:
Integrationsamt
Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht für die Schwerbehindertenvertretung
Die Gesamt- und Konzern-SBV
SBV-Wissen zur Digitalisierung der Arbeitswelt
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

SBV-Wahl 2022: Tipps für Kandidatensuche und Kandidatur 

Sie möchten im Herbst (erneut) die Wahl zur Schwerbehindertenvertretung gewinnen oder Sie suchen noch geeignete Kandidaten? Dann ist jetzt die Zeit, sich darauf vorzubereiten. Ralf Richter hat Tipps für Kandidatensuche und Kandidatur.  
Mehr erfahren

Ein einfaches „Danke“ gibt unendlich viel

Wir wünschen uns mehr Wertschätzung, das sagen zwei von drei Interessenvertretern in einer aktuellen ifb-Umfrage. Häufig würde ein einfaches „Danke“ genügen. Es könnte tatsächlich so einfach sein, denn gleichzeitig mögen die allermeisten ihr ehrenamtliches Engagement als Betriebsrat, SBV o ...
Mehr erfahren
Darf ein Schwerbehindertenvertreter die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von erkrankten schwerbehinderten Arbeitnehmern per E-Mail weiterleiten? Darüber hatte das Landesarbeitsgericht München zu entscheiden.