Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Künstliche Intelligenz

Künstliche Intelligenz

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  5.5.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Künstliche Intelligenz (KI) bezieht sich auf Computerprogramme und Systeme, die in der Lage sind, menschenähnliche kognitive Funktionen wie Wahrnehmung, Lernen, Problemlösung und Entscheidungsfindung auszuführen. Die Verarbeitung großer Datenmengen und die Anwendung von Algorithmen ermöglicht KI Maschinen, menschenähnliche Aufgaben auszuführen und Muster zu erkennen, um intelligente Handlungen durchzuführen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Bereich der Informatik, der sich mit der Entwicklung von Algorithmen und Systemen befasst, die menschenähnliche Intelligenz und Fähigkeiten aufweisen können. KI-Systeme sind in der Lage, selbstständig zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen, ohne dass sie von einem menschlichen Operator aktiv gesteuert werden müssen. KI ist eng verknüpft mit „machine learning“, dass Computern dabei hilft aus Erfahrungen zu lernen und sich zu verbessern. Aus den daraus gewonnen Ergebnissen kann dann eine KI basieren oder erzeugt werden.

Erläuterung

KI-Anwendungen werden in vielen Bereichen der Industrie und im Unternehmen eingesetzt. Ein Beispiel ist die Bilderkennung und -analyse in der Automobilindustrie, um Fehler in der Fertigung zu erkennen und zu korrigieren. In der Finanzindustrie wird KI genutzt, um Betrug zu erkennen und um Prognosen über Investitionsentscheidungen zu treffen. Im Marketingbereich werden KI-Anwendungen eingesetzt, um personalisierte Empfehlungen an Kunden zu geben.
 

Künstliche Intelligenz | © AdobeStock | Pugun & Photo Studio

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Künstliche Intelligenz (KI) kommt an verschiedenen Stellen des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BtrmG) sind wichtige Regelungen zum Thema Künstliche Intelligenz im Gesetz erweitert worden (bei §§ 80 Abs. 3, 90 und 95 BetrVG). Das BtrmG ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten. Hier fehlt aber eine Definition, was man unter Künstlicher Intelligenz versteht. Der Vorteil ist: Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist eine Regelung geschaffen worden, die dem Betriebsrat bei KI-Einführung einen erleichternden Zugriff auf Sachverständige ermöglicht.

Der Betriebsrat spielt bei der Anwendung von KI im Unternehmen eine wichtige Rolle. Sobald der Arbeitgeber eine KI einführt, sollten aber § 87 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 BetrVG zu prüfen. Danach muss er in den meisten Fällen bei der Einführung von KI-Anwendungen einbezogen werden. Er muss sicherstellen, dass der Einsatz von KI-Systemen die Arbeitnehmerrechte und den Datenschutz respektiert und dass keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und -sicherheit entstehen. 

Seminare zum Thema:
Künstliche Intelligenz
SBV-Wissen zur Digitalisierung der Arbeitswelt
Einsatz von Künstlicher Intelligenz Teil I
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Künstliche Intelligenz – Neue Rechte für den Betriebsrat

Der Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI) kann Arbeitsabläufe weitreichend beeinflussen, der Betriebsrat muss deshalb u.a. datenschutzrechtliche Aspekte im Blick haben, ebenso wie Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Leistungs- und Verhaltenskontrolle. Neu ist, dass die H ...
Mehr erfahren

Mitarbeiter-Tracking – ein Fall für den Betriebsrat!

Für viele ist es die Horrorvorstellung schlechthin: Den gesamten Arbeitstag überwacht zu werden. Jeder Weg, jeder Handgriff, jeder Arbeitsschritt. Das Start-up Motion Miners verspricht dadurch laut Webseite eine automatisierte Analyse und Optimierung manueller Arbeitsprozesse. Alles angebl ...
Mehr erfahren
Bei der Nutzung von privaten ChatGPT-Profilen hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1, 6, oder Nr. 7 BetrVG. Er kann damit auch nicht vom Arbeitgeber ein Verbot dieser Art von KI-System fordern.