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Künstliche Intelligenz (KI) bezieht sich auf Computerprogramme und Systeme, die in der Lage sind, menschenähnliche kognitive Funktionen wie Wahrnehmung, Lernen, Problemlösung und Entscheidungsfindung auszuführen. Die Verarbeitung großer Datenmengen und die Anwendung von Algorithmen ermöglicht KI Maschinen, menschenähnliche Aufgaben auszuführen und Muster zu erkennen, um intelligente Handlungen durchzuführen.
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Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Bereich der Informatik, der sich mit der Entwicklung von Algorithmen und Systemen befasst, die menschenähnliche Intelligenz und Fähigkeiten aufweisen können. KI-Systeme sind in der Lage, selbstständig zu lernen, Muster zu erkennen und Entscheidungen zu treffen, ohne dass sie von einem menschlichen Operator aktiv gesteuert werden müssen. KI ist eng verknüpft mit „machine learning“, dass Computern dabei hilft aus Erfahrungen zu lernen und sich zu verbessern. Aus den daraus gewonnen Ergebnissen kann dann eine KI basieren oder erzeugt werden.
KI-Anwendungen werden in vielen Bereichen der Industrie und im Unternehmen eingesetzt. Ein Beispiel ist die Bilderkennung und -analyse in der Automobilindustrie, um Fehler in der Fertigung zu erkennen und zu korrigieren. In der Finanzindustrie wird KI genutzt, um Betrug zu erkennen und um Prognosen über Investitionsentscheidungen zu treffen. Im Marketingbereich werden KI-Anwendungen eingesetzt, um personalisierte Empfehlungen an Kunden zu geben.
Künstliche Intelligenz (KI) kommt an verschiedenen Stellen des Betriebsverfassungsgesetzes vor. Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz (BtrmG) sind wichtige Regelungen zum Thema Künstliche Intelligenz im Gesetz erweitert worden (bei §§ 80 Abs. 3, 90 und 95 BetrVG). Das BtrmG ist am 18. Juni 2021 in Kraft getreten. Hier fehlt aber eine Definition, was man unter Künstlicher Intelligenz versteht. Der Vorteil ist: Durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz ist eine Regelung geschaffen worden, die dem Betriebsrat bei KI-Einführung einen erleichternden Zugriff auf Sachverständige ermöglicht.
Der Betriebsrat spielt bei der Anwendung von KI im Unternehmen eine wichtige Rolle. Sobald der Arbeitgeber eine KI einführt, sollten aber § 87 Abs. 1 Nr. 6 oder Nr. 7 BetrVG zu prüfen. Danach muss er in den meisten Fällen bei der Einführung von KI-Anwendungen einbezogen werden. Er muss sicherstellen, dass der Einsatz von KI-Systemen die Arbeitnehmerrechte und den Datenschutz respektiert und dass keine negativen Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen und -sicherheit entstehen.
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