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Lexikon
Pensionsfonds

Pensionsfonds

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Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:45 min

Kurz erklärt

Ein Pensionsfond ist ein finanzielles Instrument, das zur Altersvorsorge dient. Unternehmen oder Organisationen richten Pensionsfonds ein, um Geldmittel zu sammeln und anzulegen, die später zur Zahlung von Rentenleistungen für ihre Mitarbeiter verwendet werden. Diese Fonds werden oft professionell verwaltet und investiert, um langfristige Renditen zu erzielen und die finanzielle Sicherheit der zukünftigen Rentner zu gewährleisten.

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Begriff

Ein Durchführungsweg der betriebsgestützten Altersvorsorge, bei der eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung im Wege des Kapitaldeckungsverfahrens Leistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für einen oder mehrere Unternehmen zugunsten von Arbeitnehmern erbringt.

Erläuterung

Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung

Der Pensionsfonds ist neben der Direktversicherung, Direktzusage, Entgeltumwandlung, Unterstützungskasse und Pensionskasse eine der gesetzlich vorgesehenen Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung. Pensionsfonds werden vorwiegend von Banken, Versicherungen und einzelnen Großunternehmen gegründet. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich aus Beiträgen des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmer erhalten einen unmittelbaren Anspruch auf Versorgungsleistungen gegen den Pensionsfonds. Entsprechend den Regelungen für die Pensionskassen können sich die Beschäftigten an der Beitragszahlung durch Entgeltumwandlung beteiligen und so ihre Versorgungsanwartschaft steigern. Die vom Arbeitgeber für einen Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an einen Pensionsfonds zählen grundsätzlich als Arbeitsentgelt. Sie sind bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (2017 6.350/5.700 Euro Brutto-Monatsverdienst West-/Ostdeutschland)) steuer- und sozialversicherungsfrei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in eine Direktversicherung eingezahlt werden. Auf diesen zusätzlichen Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten. Die Auszahlungen im Rentenalter unterliegen in voller Höhe der Besteuerung (nachgelagerte Besteuerung).

Anlagerisiko

Pensionsfonds sind weitgehend frei in ihrer Kapitalanlage. Die Beiträge werden in Einzelfonds oder Dachfonds angelegt. Das Ziel ist es, eine höhere Rendite zu erzielen. Höhere Renditechance bedeutet aber auch höheres Risiko. Die Wirtschaftlichkeit ist aber stark von der Entwicklung am Aktienmarkt abhängig. Wegen des höheren Anlagerisikos untersteht der Pensionsfonds der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anwartschaften und Ansprüche der Arbeitnehmer auf Leistungen aus einem Pensionsfonds werden von Pensions-Sicherungs-Verein als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung, wenn der Arbeitgeber die vorgesehene Versorgung nicht erbringt, weil über das Vermögen oder den Nachlass eines Arbeitgebers, der dem Pensionsfonds Zuwendungen leistet, das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist (§ 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BetrAVG).

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Wird die Altersversorgung in Form einer Pensions- oder Unterstützungskasse oder eines unternehmensbezogenen Pensionsfonds durchgeführt, handelt es sich um eine Sozialeinrichtung. In diesen Fällen hat der Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat bezüglich Form, Ausgestaltung und Verwaltung der Pensions- oder Unterstützungskasse mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG). Zur Ausgestaltung gehört die Aufstellung von Grundsätzen, nach denen die zur Verfügung gestellten Mittel den begünstigten Arbeitnehmern zugewendet werden sollen (BAG v. 26.4.1988 - 3 AZR 168/86).

Rechtsquelle

§ 1b Abs. 3 BetrAVG

Seminare zum Thema:
Pensionsfonds
Altersteilzeit
Renten- und Sozialversicherungsrecht für Betriebsräte
Rente und Schwerbehinderung Teil I
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