+++      Am Donnerstag, den 04.06. ist zwar Feiertag bei uns in Bayern, aber wir sind dennoch von 8 bis 17 Uhr für Sie da!

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Lexikon
Personengesellschaften

Personengesellschaften

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Redaktion
Stand:  22.8.2023
Lesezeit:  01:15 min

Kurz erklärt

Personengesellschaften sind Unternehmensformen, bei denen die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften. Dies umfasst Gesellschaftsformen wie die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft), bei denen die Gesellschafter gemeinsam oder in Kombination mit Kommanditisten für die Geschäftstätigkeiten und Verbindlichkeiten des Unternehmens verantwortlich sind. Die Gewinne und Verluste werden in der Regel gemäß den Beteiligungsverhältnissen auf die Gesellschafter verteilt.

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Begriff

Rechtsformen, deren Gesellschaftszweck über den Zusammenschluss von mindestens zwei Personen hauptsächlich durch die persönliche Zusammenarbeit der einzelnen Gesellschafter erreicht werden soll.

Erläuterung

Entstehung

Eine Personengesellschaft entsteht durch den Gesellschaftsvertrag. In ihm verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern (§ 705 BGB). Es müssen sich mindestens zwei natürliche und/oder juristische Personen zusammenschließen.  Mit dem Eintrag in das Handelsregister wird die Gesellschaft im Außenverhältnis wirksam.

Merkmale

Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein. Rechtsfähige Personengesellschaften sind Unternehmer (§ 14 Abs. 1 u. 2 BGB). Die personenrechtliche Struktur drückt sich in der persönlichen Haftung und Mitarbeit der Gesellschafter aus. Die Befugnis zur Geschäftsführung kann nicht auf Dritte übertragen werden (Selbstorganschaft). Eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist nur möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Die persönliche Zusammenarbeit der einzelnen Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes unterscheidet die Personengesellschaft von der Kapitalgesellschaft, die auf die reine Kapitalbeteiligung der Gesellschafter ausgerichtet ist.

Rechtsformen

Die Personengesellschaft tritt in verschiedenen Rechtsformen auf, bei denen idealtypisch die aktive Mitarbeit der Gesellschafter gefragt ist. Personengesellschaften sind

  • Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR/BGB-Gesellschaft).
  • offene Handelsgesellschaften (OHG),
  • Kommanditgesellschaften (KG, GmbH & Co. KG)
  • Partnergesellschaften (Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe).

Merkmale

Die Personengesellschaft ist keine juristische Person, kann aber trotzdem Träger von Rechten und Pflichten sein (§ 14 Abs. 2 BGB). Rechtsfähige Personengesellschaften sind Unternehmer. Die personenrechtliche Struktur drückt sich in der persönlichen Haftung und Mitarbeit der Gesellschafter aus. Die Befugnis zur Geschäftsführung kann nicht auf Dritte übertragen werden (Selbstorganschaft). Eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen ist nur möglich, wenn alle Gesellschafter zustimmen. Die persönliche Zusammenarbeit der einzelnen Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes unterscheidet die Personengesellschaft von der Kapitalgesellschaft, die auf die reine Kapitalbeteiligung der Gesellschafter ausgerichtet ist.

Rechtsquelle

§§ 14, 705 ff. BGB

Seminare zum Thema:
Personengesellschaften
Wirtschaftsausschuss Teil II
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Controlling und Unternehmensplanung
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