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Eine Präambel in Bezug auf Betriebsvereinbarungen ist eine einleitende Erklärung oder Einleitung, die den Zweck, die Absichten und die Hintergründe der Vereinbarung beschreibt. Sie dient dazu, den Kontext und die Ziele der Vereinbarung zu verdeutlichen, bevor die eigentlichen Regelungen und Bestimmungen folgen. Die Präambel kann wichtige Informationen zur Auslegung und Interpretation der Betriebsvereinbarung liefern.
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Meist feierliche Erklärung z. B. am Anfang von völkerrechtlichen Verträgen, Urkunden, Ethik-Richtlinien eines Unternehmens oder zum Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
In einer Betriebsvereinbarung beschreibt die Präambel meist den Anlass zum Abschluss der Übereinkunft und deren übergeordnete Zielsetzung. Dazu ein Beispiel:
„Das Betriebsverfassungsgesetz fordert die Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Umweltschutzes (§ 80 Abs. 1 Nr. 9 BetrVG). Diese Rahmenvereinbarung hat zum Ziel, die Grundsätze dieser Zusammenarbeit im Umweltschutz für alle Betriebe und Betriebsteile des Unternehmens … festzulegen.“
Die Präambel kann hilfreich sein, um die Umstände des Abschlusses später nachvollziehen und die in der Vereinbarung enthaltenen Regelungen sachgerecht auszulegen zu können. Oft wird statt einer Präambel auch der weniger hochtrabend klingender Begriff „Vorwort“ verwendet. Beides ist nicht notwendiger Bestandteil einer Betriebsvereinbarung.
Keine maßgeblichen Rechtsquellen
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