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Lexikon
Stakeholder

Stakeholder

Torsten Sorg
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Stakeholder sind Personen, Gruppen oder Organisationen, die ein direktes oder indirektes Interesse an einer bestimmten Angelegenheit, einem Projekt oder Unternehmen haben. Sie können von den Auswirkungen oder Entscheidungen in Bezug auf diese Angelegenheit betroffen sein oder einen Beitrag dazu leisten. Zu den Stakeholdern zählen neben anderen auch die Anteilseigner, die isoliert betrachtet als Shareholder bezeichnet werden. Die Interessen und Erwartungen der Stakeholder, einschließlich der Anteilseigner, spielen eine wichtige Rolle bei Entscheidungsprozessen und können die Richtung und den Erfolg eines Vorhabens maßgeblich beeinflussen.

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Begriff

Als Stakeholder bezeichnet man alle Personen oder Gruppen, die ein Interesse an einem Unternehmen haben. Das können beispielsweise die Mitarbeiter, die Kunden, die Lieferanten oder der Staat sein. Zu den Stakeholdern zählen aber auch die Anteilseigner, die isoliert betrachtet als Shareholder bezeichnet werden. Daraus leitet sich auch das Gegenstück zum Stakeholder-Ansatz ab, nämlich der Shareholder -Ansatz. Dieser definiert sich darüber, dass hauptsächlich die Ziele der Eigner (Shareholder) verfolgt werden, hingegen der Stakeholder-Ansatz versucht die Ziele aller Interessensgruppen zu verfolgen. Es handelt sich beim Stakeholder-Ansatz also um eine Philosophie der Unternehmensführung, die versucht die Ziele aller Interessensgruppen gleichberechtigt zu verfolgen.

Erläuterung 

Der Stakeholder-Ansatz gilt als die modernere Form  ein Unternehmen zu führen, bei dem durch die Einbeziehung aller Interessensgruppen eine ganzheitliche und nachhaltige Unternehmensphilosophie umgesetzt werden soll. Zur Steuerung des Stakeholder-Ansatzes eignet sich hervorragend die Balanced Scorecard. Als eher veraltet und einseitig gilt hingegen der Shareholder-Ansatz, da er unterstellt, dass nur die Gewinnmaximierung im Fokus des Unternehmens liegt. Gleichwohl muss festgehalten werden, dass gewisse Rechtsformen nicht umhin kommen, den Shareholder-Ansatz zu verfolgen (zumindest teilweise), beispielsweise die AGs.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Wirtschaftsausschuss oder Betriebsrat sollte in Erfahrung bringen welcher Management-Ansatz (Stakeholder oder Shareholder) im Unternehmen gelebt wird, denn daraus ergibt sich i.d.R. auch wer bzw. welche Gruppen die Unternehmensziele definieren. Wird das Zielemanagementsystem konsequent gelebt, haben diese Personen oder Gruppen de facto die Macht über das Unternehmen indem sie dadurch die Richtung eindeutig vorgeben.

Seminare zum Thema:
Stakeholder
Wirtschaftsausschuss Teil I
Wirtschaftsausschuss Teil III
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
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