Lexikon
Urabstimmung

Urabstimmung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  4.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Eine Urabstimmung ist eine vertrauliche Abstimmung der Gewerkschaftsmitglieder, um darüber zu entscheiden, ob ein Streik stattfinden soll oder nicht. Eine Urabstimmung und ein Streik können nur stattfinden, wenn die Friedenspflicht abgelaufen ist und Tarifverhandlungen gescheitert sind. Ebenso muss das Ende eines Streiks durch eine Urabstimmung beschlossen werden.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Willenserklärung von Mitgliedern einer Gewerkschaft, einen Streik durchzuführen oder zu beenden.

Erläuterung

In der Urabstimmung entscheiden die Gewerkschaftsmitglieder, die von einem angestrebten Tarifabschluss betroffen sein werden, in einer freien und geheimen Wahl, ob sie bereit sind, in den unbefristeten Streik zu treten. Dieses Verfahren stellt sicher, dass der Streik von einer breiten Mehrheit der Gewerkschaftsmitglieder mitgetragen wird. Die Durchführung einer Urabstimmung ist nach allgemeiner Auffassung keine rechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung für den Streik. Ob die Urabstimmung zur Einleitung eines Streiks erforderlich ist, entscheiden die Einzelgewerkschaften in ihren Satzungen, in denen auch die Modalitäten der Durchführung geregelt werden.

Die Satzung der Industrie-Gewerkschaft Metall (IG-Metall) legt beispielsweise fest, dass der Vorstand der Gewerkschaft nur dann die Ausrufung eines Streiks beschließen kann, wenn sich mindestens 75 % der stimmberechtigten Mitglieder in der Urabstimmung für den Streik ausgesprochen haben. Ist ein Streik ausgerufen, so ist für eine Beendigung des Streiks eine weitere Urabstimmung erforderlich. Diese wird durchgeführt, wenn während des Streiks eine wesentliche Änderung der Situation eintritt (z. B. Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses). Eine Fortsetzung des Streiks ist nur dann möglich, wenn sich wiederum mindestens 75 % der stimmberechtigten Mitglieder für eine Weiterführung des Streiks ausgesprochen haben. Umgekehrt ausgedrückt: Wenn mehr als 25 % der stimmberechtigten Mitglieder des Streikgebiets (= Tarifgebiet) mit dem Verhandlungsergebnis einverstanden sind, muss der Streik beendet werden.

Seminare zum Thema:
Urabstimmung
BR-Wahl: Fresh-up – Das normale Wahlverfahren
Betriebsrat werden: Ihr Einblick in die BR-Arbeit
BR-Wahl: Kandidaten finden, Belegschaft aktivieren
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wählerliste: Meist weniger leitende Angestellte als gedacht

Abteilungsleiter, Geschäftsführer, Teamsprecher – sind das alles leitende Angestellte, die nicht vom Betriebsrat vertreten werden? Stopp, dies ist eine häufige Fehlerquelle bei der Betriebsratswahl, meint der Arbeitsrechtler Knut-Olav Banke. Als Wahlvorstand ist es Pflicht, die Wählerliste ...
Mehr erfahren
Streitthema Briefwahl bei der Betriebsratswahl: Darf der Wahlvorstand an Wahlberechtigte, die wegen mobiler Arbeit (Home-Office) oder Kurzarbeit voraussichtlich nicht im Betrieb anwesend sein werden, Briefwahlunterlagen auch ohne einen entsprechenden Antrag versenden? Dazu hat das Bundesarbeitsgericht grundlegende Aussagen getroffen.