Lexikon
Verschulden

Verschulden

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Schuldhaft handelt jemand, wenn er gegen eine Pflicht verstößt, obwohl er hätte anders handeln können. Dies kann absichtlich (wissentlich und willentlich) oder durch Unachtsamkeit (entgegen der gebotenen Sorgfalt) geschehen. Wenn jemand schuldhaft handelt, muss er normalerweise für den verursachten Schaden aufkommen und Schadensersatz leisten, es sei denn, er kann wegen mangelnder Fähigkeit (wie Minderjährigkeit, Bewusstlosigkeit oder Krankheit) nicht verantwortlich gemacht werden.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Im Zivilrecht steht der Begriff für die Beurteilung menschlichen Verhaltens als objektiv pflichtwidrig, vorwerfbar und damit als schuldhaft.

Erläuterung

Schuldhaft handelt derjenige, der gegen eine Rechtspflicht handelt, obwohl er hätte anders handeln können, dies jedoch wissentlich und willentlich (= vorsätzlich) oder entgegen der im Rechtsverkehr gebotenen Sorgfalt (= fahrlässig) nicht tat. Wer schuldhaft handelt, hat grund-sätzlich für jedes Verschulden einzustehen, das heißt, Schadensersatz zu leisten (§§ 823 I, 276 I 1 BGB), es sei denn, er ist für die Verletzung seiner Pflichten mangels Schuldfähigkeit (Minderjährigkeit, Bewusstlosigkeit, Geisteskrankheit oder übermäßiger Konsum von Rauschmitteln) nicht verantwortlich (§§ 727 u. 728 BGB).

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Betriebsratsmitglieder können auf Antrag aus dem Betriebsrat ausgeschlossen werden, wenn sie schuldhaft, das heißt vorsätzlich oder grob fahrlässig, ihre Pflichten verletzt haben (§ 23 Abs. 1 BetrVG). Beispiele grober Pflichtverletzung sind mehrmalige Verstöße gegen die Schweigepflicht, Aufruf zu einem wilden Streik und wiederholte parteipolitische Agitation im Betrieb. Die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Pflichtverletzung setzt kein Verschulden voraus.

Seminare zum Thema:
Verschulden
Betriebsverfassungsrecht Fresh-up
Betriebsverfassungsrecht Teil III
Aktuelle Rechtsprechung und Beschlussverfahren
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Wie komme ich als Betriebsrat an ein gerechtes Entgelt?

Geht es um das Thema Gehalt, wird bei Betriebsräten schnell der Vorwurf der Begünstigung laut. Dabei sieht die Realität eher bitter aus – insbesondere freigestellte Betriebsräte und Betriebsratsvorsitzende bleiben bei einer Gehaltserhöhung schnell hinter ihren Kollegen zurück. Was tun, dam ...
Mehr erfahren

Betriebsratsvergütung: VW verliert auch in zweiter Instanz

Seit Monaten herrscht im Volkswagen-Konzern Streit um die Kürzung der Vergütung von Betriebsräten. Nun hat auch in zweiter Instanz das Landesarbeitsgericht Niedersachsen einem Arbeitnehmervertreter recht gegeben. Die Gehaltskürzung ist unzulässig.
Mehr erfahren
Die Hinzuziehung eines externen Beraters für die Erstellung einer betrieblichen Vergütungsordnung ist nur dann erforderlich, wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmung mangels eigener Sach- und Rechtskenntnisse nicht ordnungsgemäß erfüllen und sich diese Kenntnisse auch nicht kostengünstiger verschaffen kann.