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Zielvorgaben sind klare und messbare Ziele oder Leistungsziele, die in einem Unternehmen oder einer Organisation festgelegt werden. Sie dienen dazu, die Leistung der Mitarbeiter zu steuern, zu messen und zu verbessern, indem sie klare Richtlinien und Erwartungen für die zu erreichenden Ergebnisse setzen. Zielvorgaben können in verschiedenen Bereichen wie Vertrieb, Produktion, Finanzen oder Personalwesen festgelegt werden und helfen, die Ausrichtung der Mitarbeiter auf die strategischen Ziele des Unternehmens zu gewährleisten.
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Einseitige Bestimmung von Leistungs- oder Umsatzzielen für die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber.
Im Unterschied zur Zielvereinbarung als einvernehmliche Abrede zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ordnet bei der Zielvorgabe der Arbeitgeber auf der Grundlage seines Direktionsrechts (Leistungsbestimmungsrecht) einseitig die Erreichung von Zielen innerhalb einer Zielperiode an. Dabei hat er den Grundsatz billigen Ermessens zu beachten (§ 315 BGB, § 106 GewO). Die Wahrung billigen Ermessens setzt voraus, dass die wesentlichen Umstände des jeweiligen Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen berücksichtigt worden sind (BAG v. 20.12.1984 - 2 AZR 436/83). Besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Rahmenvereinbarung über Zielvorgaben verbunden mit einer Bonuszusage und versäumt der Arbeitgeber Ziele vorzugeben, ist der Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Anders als bei einer arbeitsvertraglichen Abrede über Zielvereinbarungen ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, die Zielvorgabe anzumahnen (BAG v. 12.12.2007 - 10 AZR 97/07).
§ 315 BGB, § 106 GewO
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