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Schriftdolmetscher unterstützen hörgeschädigte Menschen, indem sie gesprochene Reden oder Vorträge in die geschriebene Sprache übersetzen. So können Betroffene das gesprochene Wort direkt am Bildschirm oder an einer Leinwand mitlesen.
Schriftdolmetscher sind gesetzlich anerkannt. Menschen mit einer Hörschädigung können je nach dem Grad ihrer Einschränkung beim jeweiligen Kostenträger die Kostenübernahme zur Teilhabe am gesellschaftlichen oder beruflichen Leben (z. B. Arztbesuche, Wahrnehmung von Behördenterminen) beantragen. Der Antrag muss jeweils vor dem Einsatz eines Schriftdolmetschers gestellt werden.
Auf der Homepage des Deutschen Schwerhörigenbundes e.V. finden Sie umfangreiche Informationen und Beratungsangebote.
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