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News Betriebsratsvergütung Lohnerhöhung statt Lohnkürzung für einen VW-Betriebsrat

Lohnerhöhung statt Lohnkürzung für einen VW-Betriebsrat

Arbeitsgericht entscheidet im Sinne des stellvertretenden BRV

Bei VW geht der Streit um die Kürzung der Gehälter von Betriebsräten in eine neue Runde, denn nun fiel das Urteil in einem Fall aus Hannover: Nach Ansicht der Richter hätte der stellvertretende BRV von Volkswagen Nutzfahrzeuge sogar mehr verdienen müssen, als VW ihm vor der Kürzung gezahlt hatte.

Stand:  24.10.2023
Lesezeit:  02:45 min
© Adobe | photobyphotoboy

Was verdienen Betriebsräte? Zu viel, zu wenig? Nachdem VW-Manager auf der Anklagebank saßen wegen zu hoher BR-Vergütung – der Vorwurf lautete Untreue – ist die Sorge in den Chefetagen groß. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dessen Strafsenat hatte am 10. Januar Freisprüche von ehemaligen VW-Personalmanagern verworfen. Sie sollen Betriebsräten zu hohe Gehälter bewilligt haben.

Nun muss der VW-Konzern einem Betriebsrat mehr Lohn zahlen.

Die Folge: Kurzerhand wurde hier und dort das Gehalt einzelner Betriebsräte gekürzt, unter anderem bei VW.

Zu Recht? Nicht in diesem Fall! Nach einem aktuellen Urteil muss der VW-Konzern einem Betriebsrat nun mehr Lohn zahlen.

Was ist da passiert?

Das liebe Geld: Im Fall von Stavros Christidis, dem stellvertretenden BRV bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Hannover, kürzte das Unternehmen Medienberichten zufolge das Bruttogehalt ab Februar 2023 um sechs Stufen; also um fast 2000 Euro pro Monat. Er ist seit rund 20 Jahren freigestellter Betriebsrat – und zog vor Gericht.

Konkret geht es um eine Lohnerhöhung um mehrere Hundert Euro.

Die Entscheidung des Gerichts (12 Ca 272/23) fiel ganz in seinem Sinne aus. Nicht nur, dass die Kürzung nicht rechtens ist. Christidis erhielt offenbar sogar zu wenig Geld in der Vergangenheit. Konkret geht es um eine Lohnerhöhung um mehrere Hundert Euro, rückwirkend zum Mai 2022.

Faire Vergütung, ein ewiger Streit

Laut IG Metall reiht sich die Entscheidung ein in bisher 17 erfolgreiche Klagen gegen Gehaltskürzungen bei Betriebsratsmitgliedern, unter anderem aus dem Stammwerk, aus Braunschweig, Emden, Kassel und Salzgitter.

Auch der VW-Gesamtbetriebsrat meldete sich zu Wort. In einer Pressemitteilung heißt es: „Einerseits ist die VW AG bei der Vergütung ihrer Betriebsratsmitglieder in der Vergangenheit korrekt vorgegangen – so urteilen es diverse Kammern der vier Arbeitsgerichte reihenweise übereinstimmend. Und diese Zwischenbilanz besagt eben auch: Dass VW etliche Vergütungen pauschal in Rücksicht auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von Anfang 2023 vorsorglich zurückdrehte, erscheint überzogen.“

Die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen bleibt.

Ein Sprecher des VW-Gesamtbetriebsrats betonte, dass trotz der vielen positiven Urteilen die rechtliche Unsicherheit für Unternehmen bleibe: „Arbeitsrechtlich ist etwas geboten, was gleichzeitig strafrechtlich im Risiko stehen kann. Der Gesetzgeber muss diesen Zustand mit einer Klarstellung beenden.“ Es könne nicht sein, dass Arbeitgeber die Betriebsratsvergütung nur noch festlegen wollen, indem sie sich verklagen lassen.

Betriebsratsvergütung in der Zukunft?

Rechtssicherheit bei der Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats: Um das zu erreichen, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Expertenkommission eingesetzt, die einen Gesetzesvorschlag erarbeiten sollte. Ihr Vorschlag im Kern: Betriebsvereinbarungen für die Frage der Vergleichbarkeit und mehr Schutz vor dem Vorwurf der Untreue bzw. Begünstigung.

Wenn es nach dem Vorschlag der Kommission geht, bringt das Bundesarbeitsministerium nun eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg. Ob und wann dies passiert, das bleibt nun abzuwarten. Wir werden berichten! (cbo)

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