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Wie geht es mit der Vergütung von Betriebsräten weiter? Die Aufregung ist groß: Verdienen Betriebsräte, was sie „verdienen“ – gerade bei langjähriger Amtszeit? Und wie gelingt eine „rechtssichere“ Betriebsratsvergütung? Erst vor wenigen Tagen haben Ermittler erneut Büros bei VW durchsucht. Der Vorwurf: Überhöhte Gehälter von Betriebsräten. Nun haben die von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eingesetzten Experten ihren Vorschlag veröffentlicht, wie die Betriebsratsvergütung in Zukunft geregelt werden könnte.
© AdobeStock | jirsak
Nicht mehr zeitgemäß, schafft Fragezeichen, sorgt für Probleme in der Praxis: Die Kritik beim Thema Betriebsratsvergütung ist seit langem laut und vielschichtig. Und dann gipfelte das Thema am 10. Januar 2023 in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (6 StR 133/12) zur Frage der Untreue bei Verstößen gegen das Begünstigungsverbot bei Betriebsräten – was zu noch mehr Unsicherheiten in der Praxis führte.
Mit halbem Bein im Knast.
Niemand wusste genau, wie es denn nun richtig geht mit der BR-Vergütung, ohne dass eine Begünstigung oder Benachteiligung im Raume steht. Mit halbem Bein im Knast? Um es überspitzt zu formulieren. Mehrere Unternehmen kürzten vorsorglich die Vergütung ihrer Betriebsratsmitglieder, Klagen dagegen sind bereits anhängig. Anderswo soll es nach anonymen Anzeigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft geben.
Vor diesem Hintergrund hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Expertenkommission eingesetzt, die bis zum Sommer Lösungen vorschlagen und einen Gesetzesvorschlag erarbeiten sollte. Ziel ist es, Rechtssicherheit bei der Bestimmung der Vergütung von Mitgliedern des Betriebsrats zu schaffen. Nun ist der Vorschlag, der das Datum 12. Juli 2023 trägt, veröffentlicht worden.
Die drei Mitglieder der Kommission sind anerkannte Experten im Arbeitsrecht: Prof. Dr. Rainer Schlegel, Präsident des Bundessozialgerichts, als Vorsitzender, Ingrid Schmidt, Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts a.D., und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit, Universität Bonn.
Ziel sei es, unter „Beibehaltung der bisherigen betriebsverfassungsrechtlichen Konzeption“ die betriebliche Praxis abzusichern und bei langjährigen Betriebsräten der nicht auszuschließenden Gefahr einer beruflichen Benachteiligung entgegenzuwirken – ohne aber das Ehrenamtsprinzip aufzugeben, wie die Kommission in ihrem Statement schreibt.
Betriebsvereinbarungen sollen Abhilfe schaffen.
Ein Bärendienst für die Mitbestimmung?
Eines ist sicher: Konkrete Regeln für die Vergütung helfen allen Seiten. Allerdings ist es ein Bärendienst für die Mitbestimmung, wenn man an dieser Stelle die Fähigkeiten, die ein Betriebsrat im Laufe seiner Amtszeit erwirbt, einfach unter den Tisch fallen lässt. Die Kompetenzen mit einzuflechten, in diese Richtung geht der Vorschlag nicht. Begründet wird das mit dem Ehrenamtsprinzip – Mitglieder des Betriebsrates sollen dem Vorschlag nach keinen zusätzlichen oder erhöhten Entgeltanspruch erhalten.
Wenn es nach dem Vorschlag der Kommission geht, bringt das Bundesarbeitsministerium nun eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes auf den Weg. Ob und wann dies passiert, das bleibt nun abzuwarten. Wir werden berichten! (cbo)
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Strafverfolgung wegen der Betriebsratsvergütung?
In letzter Zeit ist viel von der Betriebsratsvergütung die Rede. Aktuell liegt dazu der Vorschlag einer Experten-Kommission zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes vor (wir haben berichtet). Parallel dazu werden neuerliche Hausdurchsuchungen bei VW bekannt. Hintergrund ist das seit Jahren laufende Verfahren gegen VW-Manager wegen des Verdachts der Untreue wegen überhöhter Betriebsratsgehälter. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt weiter, nachdem der Bundesgerichtshof einen Freispruch des Landgerichts Braunschweig aufgehoben hatte. VW ist aber nur die Spitze eines Eisbergs, und manche Unternehmen fangen jetzt aus Angst vor Strafverfolgung damit an, Betriebsratsgehälter zu kürzen.