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News Unternehmenskrise Produktionsstopp ohne Insolvenz?

Produktionsstopp ohne Insolvenz?

Robert Habeck sorgt für Zündstoff – Betriebsschließung und Insolvenz im Fokus

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck liefert derzeit jede Menge Gesprächsstoff. Erst kürzlich irritierte der Politiker in der Talkshow „Maischberger“ mit Aussagen zu einer drohenden Pleitewelle deutscher Unternehmen im Herbst und Winter. Was war passiert? Worin liegt eigentlich der Unterschied zwischen einer Betriebsschließung und einer Insolvenz? Und was können Betriebsräte in beiden Fällen tun?

Stand:  13.9.2022
Lesezeit:  02:45 min
Betriebsräte kennen den Unterschied zwischen Betriebsschließung und Insolvenz | © AdobeStock | velimir

„Ich kann mir vorstellen, dass bestimmte Branchen erstmal aufhören zu produzieren. Nicht insolvent werden.“ Mit diesen Worten eröffnete Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Anfang September 2022 in der ARD-Sendung „Maischberger“ einen Themenblock rund um eine potenziell bevorstehende Pleitewelle in der deutschen Wirtschaft. Und verwirrte damit nicht nur die Moderatorin. Als Beispiele nannte er Blumen- und Bioläden sowie Bäckereien. „Dann sind die nicht insolvent automatisch, aber sie hören vielleicht auf zu verkaufen“, so Habeck weiter.

Neudeutsch würde man das wohl als Shitstorm bezeichnen.

Shitstorm als Folge, Unterstützung durch Ökonomen

Der Dialog zwischen Habeck und Maischberger ist längst viral gegangen und sorgte – milde ausgedrückt – für Unverständnis, aber auch für Spott. Verbände und Politiker, insbesondere aus der Opposition, meldeten sich zu Wort, neudeutsch würde man es wohl als Shitstorm bezeichnen. Unterstützung erhielt Habeck indessen von Marcel Fratzscher. Der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verteidigt den Grünen-Politiker. Die Aussagen zu den Insolvenzen seien zutreffend, wie der Ökonom in einer Twitter-Meldung mitteilte.

Laut dem Bundeswirtschaftsministerium habe der Minister lediglich „den wichtigen Unterschied“ zwischen Insolvenzen und Betriebsaufgaben deutlich machen wollen, wie eine Sprecherin in einer schriftlichen Stellungnahme erklärt. Demnach habe Habeck darlegen wollen, dass die Gefahr von „stillen Betriebsaufgaben“, also Betriebsaufgaben ohne Insolvenz-Anmeldung, ein Problem für eine Volkswirtschaft sei und die Regierung beides im Blick haben müsse. Worin besteht der Unterschied?

Betriebsschließung vs. Insolvenz

Eine Betriebsschließung beschreibt die endgültige Aufgabe eines Betriebszwecks bei gleichzeitiger Auflösung der Betriebsorganisation. Im Gegensatz zu einer Insolvenz geschieht das aus einer – weitestgehend – freien unternehmerischen Entscheidung des Arbeitgebers. Neben wirtschaftlichen Schwierigkeiten werden mitunter auch finanziell gesunde Betriebe zugunsten anderer Standorte geschlossen. Ein anderes Beispiel: der Fall Wombat´s. Hier erfolgte die Betriebsschließung, nachdem ein Betriebsrat gegründet werden sollte.

Will ein Unternehmen seinen Betrieb schließen und hat mehr als 20 Mitarbeiter, muss der Betriebsrat rechtzeitig und umfassend über die geplante Schließung informiert und mit ihm darüber beraten werden; Stichwort Interessenausgleich und Sozialplan. Ziel ist die Milderung wirtschaftlicher Nachteile für Arbeitnehmer, bedingt durch eine Betriebsschließung – meist in Form von Abfindungsregelungen. Damit diese möglichst fair ausfallen, ist der Betriebsrat in der Pflicht. Daher versuchen nicht selten Mitarbeiter bei sich abzeichnenden Betriebsschließungen auf die Schnelle, einen Betriebsrat zu gründen, um so noch einen Sozialplan aushandeln zu können.

Vorrangiges Ziel ist es, das Unternehmen zu retten.

Das Ziel bei Insolvenzen: die Rettung der Unternehmen

Die Insolvenz beschreibt hingegen das Szenario, in dem ein Schuldner seinen Zahlungspflichten gegenüber Gläubigern (häufig Lieferanten) nicht mehr nachkommen kann. Akute Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung sind Gründe für eine Insolvenz. Liegt einer dieser Gründe vor, muss in einigen Fällen zwingend ein Insolvenzantrag gestellt werden. Ein verspäteter oder nicht-eingereichter Insolvenzantrag kann rechtliche Folgen haben! Bei einer Insolvenz wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der das Verfahren begleitet. Im Unterschied zur Betriebsschließung gibt es bei einem Insolvenzverfahren oft die Chance, das Unternehmen zu sanieren. Vorrangiges Ziel ist es, die ausstehenden Zahlungen bei weiterlaufendem Betrieb zu begleichen – und das Unternehmen zu retten. Auch hier ist der Betriebsrat maßgeblich beteiligt, insbesondere an Betriebsänderungen, die im Zuge der Insolvenz umgesetzt werden sollen. Das gilt im Übrigen ebenfalls im laufenden Insolvenzverfahren. Dann trifft die Informations- und Beratungspflicht den Insolvenzverwalter.

Videotipps zum Thema:

Betriebsschließung: Was tun als Betriebsrat?

Insolvenz: Welche Rechte haben Arbeitnehmer und Betriebsrat?

Prominente Beispiele aktueller Insolvenzen

Längst gibt es einige bekannte Insolvenzfälle. Die Tendenz dürfte steigend sein, ob der Bundeswirtschaftsminister will oder nicht. Der Toilettenpapier-Hersteller Hakle ist so ein prominentes Beispiel. Das Traditionsunternehmen hat wegen den massiv gestiegenen Kosten für Material- und Energiebeschaffung sowie der Transporte ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Und auch das Schuhhandelsunternehmen Görtz ist in die Insolvenz gerutscht. Das Unternehmen mit knapp 1.800 Mitarbeitern und rund 160 Filialen in 90 Städten meldete für die Muttergesellschaft ein Schutzschirmverfahren sowie für die Filial- und die Logistik-Tochter jeweils Insolvenzverfahren an. (tis)

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