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Ihr Rundblick zum Thema Mitbestimmung

Unter dem Begriff Mitbestimmung versteht man, dass eine Entscheidung des Arbeitgebers nur mit Zustimmung des Betriebsrats wirksam ist. Das gilt aber nur für die Angelegenheiten, die im Betriebsverfassungsgesetz als Mitbestimmungsrecht für Ihre Betriebsratsarbeit geregelt sind. Und das ist sehr umfangreich. Damit Sie als Betriebsrat in Sachen Mitbestimmung immer gut informiert sind, sind unsere Fachexperten für Sie hier am Ball!
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Eingruppierung richtig beurteilen – Grundlagen für Betriebsräte

Wie funktioniert die Einigungsstelle?

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