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Auch höhere sechsstellige Jahresgehälter können für Betriebsratsmitglieder angemessen sein.
Landgericht Braunschweig, Urteil vom 28. September 2021, 16 KLs 85/19
Betriebsratsmitglieder in einem führenden deutschen Automobilkonzern bezogen über mehrere Jahre hinweg hohe Bezüge. So erhielt der Betriebsratsvorsitzende unter anderem in Jahren mit hohen Boni ein Jahresgehalt von bis zu 750.000 Euro. Dies nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, ein Strafverfahren gegen vier Personalmanager einzuleiten. Danach hätten die Manger unangemessen hohe Bezüge von Betriebsräten freigegeben, was den Tatbestand der (schweren) Untreue erfüllen würde. Dem Automobilkonzern sei dadurch ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden. Die 16. Große Kammer des Landgerichts Braunschweig wurde mit dem anschließenden Strafverfahren betraut.
Das Landgericht sprach die vier Angeklagten frei. Die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes sähen vor, dass stets eine Abwägung vorzunehmen sei. Danach sei entscheidend, auf welcher Karrierestufe ein Betriebsratsmitglied stünde, hätte es sich für einen Karriere im Management entschieden. Hierbei seien Vergleichsgruppen zu bilden. Eine unangemessene Vergütung sei hier jedoch nicht ersichtlich.
Betriebsratsmitglieder in einem führenden deutschen Automobilkonzern bezogen über mehrere Jahre hinweg hohe Bezüge. So erhielt der Betriebsratsvorsitzende unter anderem in Jahren mit hohen Boni ein Jahresgehalt von bis zu 750.000 Euro. Dies nahm die Staatsanwaltschaft zum Anlass, ein Strafverfahren gegen vier Personalmanager einzuleiten. Danach hätten die Manger unangemessen hohe Bezüge von Betriebsräten freigegeben, was den Tatbestand der (schweren) Untreue erfüllen würde. Dem Automobilkonzern sei dadurch ein Schaden von mehr als fünf Millionen Euro entstanden. Die 16. Große Kammer des Landgerichts Braunschweig wurde mit dem anschließenden Strafverfahren betraut.
Eine angemessene Vergütung für Betriebsratsmitglieder zu finden ist nicht immer einfach. Hier stand auch der Vorwurf im Raum, der Automobilkonzern wolle sich Betriebsratsmitglieder durch hohe Gehälter „gefügig" machen. Gleichzeitig betonte ein ehemaliger Personalchef jedoch auch (vollkommen richtig), dass Betriebsräte nicht dauerhaft ein Einstiegsgehalt beziehen könnten. Vielmehr sind die oftmals beachtlichen strategischen Qualifikationen, welche über die Jahre hinweg erworben werden, zu berücksichtigen.
(sts)