Lexikon
Abschreibungsquote

Abschreibungsquote

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:30 min

Kurz erklärt

Die Abschreibungsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis zwischen den Abschreibungen eines Unternehmens und seinen Anlagevermögenswerten widerspiegelt. Sie gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße das Anlagevermögen bereits abgeschrieben ist. Eine höhere Abschreibungsquote kann darauf hinweisen, dass bald Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen, weil die im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bald erreicht haben.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Die Abschreibungsquote (Synonym Anlagenabnutzungsgrad) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse. 

Formel:  

   Kumulierte Abschreibung auf Sachanlagen x 100
Abschreibungsquote (%)= 
   Sachanlagen zu historischen Anschaffungskosten   

Erläuterung

Mit der Abschreibungsquote wird berechnet, zu welchem Prozentsatz die Sachanlagen bereits abgeschrieben sind. Je höher der Wert ist, desto höher ist das durchschnittliche Alter der Sachanlagen. Ein hoher Wert weist auf einen künftigen Nachholbedarf für Modernisierungs-investitionen und einen damit verbundenen Kapitalbedarf hin.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Abschreibungsquote liefert einen Hinweis darauf, ob das Unternehmen regelmäßig in neue Sachanlagen investiert hat. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit aber neue Sachanlagen nicht mehr gekauft, sondern geleast hat, verliert diese Kennzahl an Aussagefähigkeit.

Ebenso ist zu beachten, dass auch technische Anlagen und Maschinen, die buchhalterisch in voller Höhe abgeschrieben sind, noch Jahre problemlos zur Wertschöpfung des Unternehmens beitragen können.

Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Seminare zum Thema:
Abschreibungsquote
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Wirtschaftsausschuss Teil III
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Neue Aufgaben für den Betriebsrat

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) kommt Arbeit auf viele Betriebsräte zu: Es geht darum, die Einhaltung des Gesetzes bzw. entsprechender Compliance-Vorschriften zu überwachen. Was genau ist im Gesetz enthalten? Und welche Rolle spielt dabei der Wirtschaftsausschuss?
Mehr erfahren

Unternehmen, Gemeinschaftsbetrieb, mehrere Betriebe: Wohin mit dem Wirtschaftsausschuss?

Der Wirtschaftsausschuss muss für das gesamte Unternehmen gebildet werden – egal, wie viele Betriebe diesem angehören (§ 106 Abs. 1 BetrVG). Voraussetzung ist, dass in mindestens einem der Betriebe ein Betriebsrat besteht. Bei der Ermittlung der ständig beschäftigten Arbeitnehmer werden au ...
Mehr erfahren
Ein Wirtschaftsausschuss in einem Unternehmen, das Wohnheime für die Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten, Aussiedlern und Obdachlosen betreut? Ja, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Denn dort greift – anders als in karitativen Unternehmen – kein Tendenzschutz.