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Die Abschreibungsquote ist eine Kennzahl, die das Verhältnis zwischen den Abschreibungen eines Unternehmens und seinen Anlagevermögenswerten widerspiegelt. Sie gibt Aufschluss darüber, in welchem Maße das Anlagevermögen bereits abgeschrieben ist. Eine höhere Abschreibungsquote kann darauf hinweisen, dass bald Ersatzinvestitionen getätigt werden müssen, weil die im Unternehmen vorhandenen Vermögensgegenstände die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bald erreicht haben.
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Die Abschreibungsquote (Synonym Anlagenabnutzungsgrad) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Jahresabschluss-Analyse.
Formel:
Kumulierte Abschreibung auf Sachanlagen x 100 | ||
Abschreibungsquote (%) | = | |
Sachanlagen zu historischen Anschaffungskosten |
Mit der Abschreibungsquote wird berechnet, zu welchem Prozentsatz die Sachanlagen bereits abgeschrieben sind. Je höher der Wert ist, desto höher ist das durchschnittliche Alter der Sachanlagen. Ein hoher Wert weist auf einen künftigen Nachholbedarf für Modernisierungs-investitionen und einen damit verbundenen Kapitalbedarf hin.
Die Abschreibungsquote liefert einen Hinweis darauf, ob das Unternehmen regelmäßig in neue Sachanlagen investiert hat. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit aber neue Sachanlagen nicht mehr gekauft, sondern geleast hat, verliert diese Kennzahl an Aussagefähigkeit.
Ebenso ist zu beachten, dass auch technische Anlagen und Maschinen, die buchhalterisch in voller Höhe abgeschrieben sind, noch Jahre problemlos zur Wertschöpfung des Unternehmens beitragen können.
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.
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