Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Abstimmung

Abstimmung

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  21.8.2024
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Abstimmung ist eine Methode zur Entscheidungsfindung in einem Betriebsratsgremium. Es gibt zwei Arten von Abstimmungen: offene Abstimmung und geheime Abstimmung. Eine offene Abstimmung wird in der Regel durch Handzeichen der Betriebsratsmitglieder angezeigt und findet bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen statt. Bei einer geheimen Abstimmung wird die Entscheidung mit Hilfe von Stimmzetteln verdeckt getroffen. Die individuelle Wahl jedes Mitglieds bleibt somit anonym.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Offene Abstimmung: Die in der Regel durch Handzeichen oder schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder angezeigte Form der Entscheidung bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen.

Geheime Abstimmung: Die mit Hilfe von Stimmzetteln durchgeführte verdeckte Form der Entscheidung im Betriebsrat.

Absolute Mehrheit Betriebsrat | © AdobeStock | lembergvector

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben, stimmt der Betriebsrat offen ab.  

Eine offene Abstimmung kann nicht nur durch Handzeichen, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder erfolgen. Eine Zustimmung ist anzunehmen, wenn für den Betriebsratsvorsitzenden erkennbar keine Ablehnung ausgedrückt wird.  

Geheime Abstimmungen sind erforderlich für die Wahl und Abberufung 

Rechtsquellen

§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG

Seminare zum Thema:
Abstimmung
Soziale Angelegenheiten – Kern der Mitbestimmung
Familienfreundlicher Betrieb: Praxiswissen für Betriebsräte
Betriebsrat und Personalplanung
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Arbeitsrecht und Arbeitsplatz: Was ändert sich im Jahr 2024 – und was fehlt?

Kinderkrankentage, gestiegener Steuerfreibetrag, telefonische Krankschreibung: Der Jahreswechsel 2024 hat einige Neuerungen für Arbeitnehmer und Betriebsräte im Gepäck. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Besonders mit Spannung erwartet: Die Reform des Arbeitszeit ...
Mehr erfahren

Wenn Arbeitgeber Mitbestimmung verhindern

Kandidaten werden eingeschüchtert, ihnen wird sogar gekündigt oder die Bestellung des Wahlvorstandes wird verhindert. Behinderungen von Betriebsratswahlen sind in Deutschland leider keine Seltenheit, besonders, wenn es um die erstmalige Wahl einer Mitarbeitervertretung im Unternehmen geht. ...
Mehr erfahren
In diesem Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde, geht es um die Freistellung des Betriebsrats von erforderlichen Anwaltskosten für die Durchsetzung seiner Rechte. Kann der Betriebsrat die Freistellung von den Kosten auch dann verlangen, wenn er einen Anwalt zunächst auf Grundlage eines unwirksamen Beschlusses beauftragt, der Beauftragung des Anwalts aber durch einen später ordnungsgemäß gefassten Beschluss nachträglich zustimmt?