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Die Abstimmung ist eine Methode zur Entscheidungsfindung in einem Betriebsratsgremium. Es gibt zwei Arten von Abstimmungen: offene Abstimmung und geheime Abstimmung. Eine offene Abstimmung wird in der Regel durch Handzeichen der Betriebsratsmitglieder angezeigt und findet bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen statt. Bei einer geheimen Abstimmung wird die Entscheidung mit Hilfe von Stimmzetteln verdeckt getroffen. Die individuelle Wahl jedes Mitglieds bleibt somit anonym.
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Offene Abstimmung: Die in der Regel durch Handzeichen oder schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder angezeigte Form der Entscheidung bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen.
Geheime Abstimmung: Die mit Hilfe von Stimmzetteln durchgeführte verdeckte Form der Entscheidung im Betriebsrat.
© AdobeStock | lembergvector
Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben, stimmt der Betriebsrat offen ab.
Eine offene Abstimmung kann nicht nur durch Handzeichen, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder erfolgen. Eine Zustimmung ist anzunehmen, wenn für den Betriebsratsvorsitzenden erkennbar keine Ablehnung ausgedrückt wird.
Geheime Abstimmungen sind erforderlich für die Wahl und Abberufung
§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG
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