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Lexikon
Abstimmung

Abstimmung

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Redaktion
Stand:  21.8.2024
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Abstimmung ist eine Methode zur Entscheidungsfindung in einem Betriebsratsgremium. Es gibt zwei Arten von Abstimmungen: offene Abstimmung und geheime Abstimmung. Eine offene Abstimmung wird in der Regel durch Handzeichen der Betriebsratsmitglieder angezeigt und findet bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen statt. Bei einer geheimen Abstimmung wird die Entscheidung mit Hilfe von Stimmzetteln verdeckt getroffen. Die individuelle Wahl jedes Mitglieds bleibt somit anonym.

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Begriff

Offene Abstimmung: Die in der Regel durch Handzeichen oder schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder angezeigte Form der Entscheidung bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen.

Geheime Abstimmung: Die mit Hilfe von Stimmzetteln durchgeführte verdeckte Form der Entscheidung im Betriebsrat.

Absolute Mehrheit Betriebsrat | © AdobeStock | lembergvector

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben, stimmt der Betriebsrat offen ab.  

Eine offene Abstimmung kann nicht nur durch Handzeichen, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder erfolgen. Eine Zustimmung ist anzunehmen, wenn für den Betriebsratsvorsitzenden erkennbar keine Ablehnung ausgedrückt wird.  

Geheime Abstimmungen sind erforderlich für die Wahl und Abberufung 

Rechtsquellen

§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG

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In diesem Fall, der vor dem Bundesarbeitsgericht verhandelt wurde, geht es um die Freistellung des Betriebsrats von erforderlichen Anwaltskosten für die Durchsetzung seiner Rechte. Kann der Betriebsrat die Freistellung von den Kosten auch dann verlangen, wenn er einen Anwalt zunächst auf Grundlage eines unwirksamen Beschlusses beauftragt, der Beauftragung des Anwalts aber durch einen später ordnungsgemäß gefassten Beschluss nachträglich zustimmt?