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Lexikon
Abstimmung

Abstimmung

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Redaktion
Stand:  3.7.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Abstimmung ist eine Methode zur Entscheidungsfindung in einem Betriebsratsgremium. Es gibt zwei Arten von Abstimmungen: offene Abstimmung und geheime Abstimmung. Eine offene Abstimmung wird in der Regel durch Handzeichen der Betriebsratsmitglieder angezeigt und findet bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen statt. Bei einer geheimen Abstimmung wird die Entscheidung mit Hilfe von Stimmzetteln verdeckt getroffen. Die individuelle Wahl jedes Mitglieds bleibt somit anonym.

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Begriff

Offene Abstimmung: Die in der Regel durch Handzeichen oder schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder angezeigte Form der Entscheidung bei Beschlussfassungen im Betriebsrat, im Gesamt-/Konzernbetriebsrat und in deren Ausschüssen.

Geheime Abstimmung: Die mit Hilfe von Stimmzetteln durchgeführte verdeckte Form der Entscheidung im Betriebsrat.

Anhörung des Betriebsrats | © AdobeStock | lembergvector

Bezug zur Betriebsratsarbeit

Soweit im Betriebsverfassungsgesetz nicht ausdrücklich vorgeschrieben, stimmt der Betriebsrat offen ab, es sei denn, die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschließt eine geheime Abstimmung. Eine offene Abstimmung kann nicht nur durch Handzeichen, sondern auch durch schlüssiges Verhalten der Betriebsratsmitglieder gefasst werden. Das ist anzunehmen, wenn für den Betriebsratsvorsitzenden erkennbar ist, dass kein Widerspruch zu einem zur Abstimmung gestellten Antrag gibt.

Geheime Abstimmungen sind vorgeschrieben für die Wahl und Abberufung

Darüber hinaus ist eine geheime Abstimmung nur durchzuführen, wenn die Mehrheit der anwesenden Mitglieder dies beschließt.

Rechtsquellen

§§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1, 33 Abs. 1, 38 Abs. 2 BetrVG

Seminare zum Thema:
Abstimmung
Mitbestimmung beim Außendienst
Betrieblicher Umweltschutz und Energiemanagement
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