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Anlagenabnutzungsgrad

Anlagenabnutzungsgrad

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Redaktion
Stand:  1.8.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Der Anlagenabnutzungsgrad bezieht sich auf den Grad der physischen Abnutzung und Wertminderung von Anlagevermögen, das ein Unternehmen für seine Geschäftstätigkeiten nutzt. Er wird oft als Prozentsatz ausgedrückt und zeigt an, wie viel Wertverlust oder Verschleiß die Anlagen im Verlauf ihrer Nutzungsdauer erfahren haben. Dieser Wert ist wichtig, um die Abschreibungskosten zu berechnen und die genaue Buchführung der Vermögenswerte des Unternehmens sicherzustellen.

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Begriff

Der Anlagenabnutzungsgrad berechnet, zu welchem Prozentsatz die Sachanlagen bereits abgeschrieben sind. Je höher der Wert ist, desto höher ist das durchschnittliche Alter der Sachanlagen. Ein hoher Wert weist auch auf einen künftigen Nachholbedarf für Modernisierungsinvestitionen und einen damit verbundenen Kapitalbedarf hin.

Formel:  

  kumulierte Abschreibung auf Sachanlagen x 100
Anlagenabnutzungsgrad (%)=____________________________________
  Sachanlagen zu historischen Anschaffungskosten

                

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Anlagenabnutzungsgrad liefert einen Hinweis darauf, ob das Unternehmen regelmäßig in neue Sachanlagen investiert hat. Wenn ein Unternehmen in der Vergangenheit aber neue Sachanlagen nicht mehr gekauft, sondern geleast hat, verliert diese Kennzahl an Aussagefähigkeit. Ebenso ist zu beachten, dass auch technische Anlagen und Maschinen, die buchhalterisch in voller Höhe abgeschrieben sind, noch Jahre problemlos zur Wertschöpfung des Unternehmens beitragen können.

Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen

Der Anlagenabnutzungsgrad (Synonym Abschreibungsquote) ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Anlagenabnutzungsgrad
Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil II
Wirtschaftsausschuss Teil I
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