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Eine Anwesenheitsliste bei einer Betriebsratssitzung ist eine Liste, auf der die Namen der teilnehmenden Betriebsratsmitglieder und gegebenenfalls der Ersatzmitglieder vermerkt werden. Sie dient dazu, die Anwesenheit der Betriebsratsmitglieder bei der Sitzung zu dokumentieren und dient als Nachweis für die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzung. Die Anwesenheitsliste kann auch Informationen wie Datum, Uhrzeit und Dauer der Sitzung enthalten.
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Bestandteil einer Sitzungsniederschrift (Protokoll), mit der der Nachweis der Teilnahme an einer Betriebsratssitzung dokumentiert wird.
Jeder Teilnehmer an einer Betriebsratssitzung hat sich eigenhändig in die Anwesenheitsliste einzutragen (§ 34 Abs. 1 S. 3 BetrVG). Die Eintragungen können daher nicht vom Vorsitzenden oder Schriftführer stellvertretend vorgenommen werden. Einzutragen haben sich nicht nur die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder, sondern auch der Arbeitgeber, die Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung, die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen, der Gewerkschaftsbeauftragte usw., sofern sie an der Sitzung (wenn auch nur zeitweise) teilnehmen. Bei nur vorübergehender Anwesenheit von Teilnehmern sind Angaben über den Zeitraum der Teilnahme in der Sitzungsniederschrift oder auf der Anwesenheitsliste festzuhalten.
§ 34 Abs. 1 BetrVG
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