Liebe Nutzer,

für ein optimales und schnelleres Benutzererlebnis wird als Alternative zum von Ihnen verwendeten Internet Explorer der Browser Microsoft Edge empfohlen. Microsoft stellt den Support für den Internet Explorer aus Sicherheitsgründen zum 15. Juni 2022 ein. Für weitere Informationen können Sie sich auf der Seite von -> Microsoft informieren.

Liebe Grüße,
Ihr ifb-Team

Lexikon
Arbeitsproduktivität

Arbeitsproduktivität

ifb-Logo
Redaktion
Stand:  7.9.2023
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Arbeitsproduktivität bezieht sich auf die Effizienz, mit der Arbeitskräfte in einem Unternehmen oder in der Wirtschaft insgesamt Ressourcen nutzen, um Güter und Dienstleistungen zu produzieren. Sie wird oft als das Verhältnis zwischen der erzeugten Menge an Waren oder Dienstleistungen und der dafür benötigten Arbeitszeit gemessen. Eine höhere Arbeitsproduktivität zeigt an, dass mehr Output mit weniger Arbeitsaufwand erzielt wird und kann auf gesteigerte Effizienz oder verbesserte Technologien hinweisen.

Kostenlose ifb-Newsletter

Abonnieren Sie unsere Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren Newslettern für Betriebsräte, SBV und JAV.
Jetzt abonnieren

Begriff

Kennziffer, die ausdrückt, welches Produktionsergebnis oder wieviel Umsatz ein Mitarbeiter erbringt.

Erläuterung

Sie ergibt sich aus dem Verhältnis der eingesetzten Arbeitsmenge zum Produktionsergebnis bzw. zum Umsatz. Je nach Zweck gibt es verschiedene Formen, wie z.B. die Personalleistung (= der Pro-Kopf-Umsatz) oder die Personalkostenergiebigkeit (= der Bruttoertrag oder Wertbeitrag pro Euro Personalkosten).

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Über die im Unternehmen ermittelte Arbeitsproduktivität ist der Wirtschaftsausschuss zu unterrichten (§ 106 Abs. 2 u. 3 Nr. 2 BetrVG).

Keine einschlägigen Rechtsquellen

Seminare zum Thema:
Arbeitsproduktivität
Outsourcing, Ausgliederung, Offshoring
Internationale Rechnungslegung für den Wirtschaftsausschuss
Diese Lexikonbegriffe könnten Sie auch interessieren
Aktuelle Videos zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren

Automotive: Nach dem Abschwung, vor dem Boom!?

„Stellt Euch vor, der Aufschwung in der Autoindustrie hat begonnen, und keiner hat´s bemerkt!" Kann diese Brecht-Parole in Analogie auch auf die aktuelle Lage der deutschen Autoindustrie zutreffen? Die Frage scheint absurd, denn bis jetzt zeigen alle relevanten Konjunkturindikatoren de ...
Mehr erfahren

Wie steht es um das Image des Wirtschaftsstandorts Deutschland im Ausland?

Die vielen Berichte über Stellenabbau und Insolvenzen deuten es bereits an: Das Ansehen Deutschlands als Wirtschaftsstandort hat sich in den letzten fünf Jahren verschlechtert. Laut dem Handelsblatt zeigt eine Umfrage der Auslandshandelskammern (AHK) und der Deutschen Industrie- und Handel ...
Mehr erfahren
48.500 Euro Entschädigung: Diese Summe wurde einem Schiedsrichter wegen Altersdiskriminierung zugesprochen, weil er aufgrund des Erreichens der Altersgrenze von 47 Jahren nicht mehr in die Schiedsrichterliste des Deutschen Fußballbundes (DFB) aufgenommen worden war. Für den Entschädigungsanspruch sei ausreichend, dass das Alter mitursächlich für die Beendigung der Schiedsrichterlaufbahn war, so das Landgericht Frankfurt am Main.