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Auffanggesellschaft

Begriff

Eine Organisation, die zum Zweck der Weiterführung der laufenden Betriebstätigkeit eines in die Insolvenz geratenen Unternehmens gegründet wird.

Erläuterungen

Eine Auffanggesellschaft wird in der Regel von deren Gläubigern zum Zweck der Sanierung des insolventen Unternehmens gegründet. Sie ist von dem ursprünglichen Unternehmen rechtlich getrennt. Sie übernimmt von der Insolvenzschuldnerin die Betriebsmittel und führt den Geschäftsbetrieb unbelastet von den bestehenden Verbindlichkeiten fort. Es werden vorliegende Aufträge übernommen und dadurch auch Arbeitsplätze gesichert. Eventuell erwirtschaftete Gewinne werden an das insolvente Unternehmen abgeführt.

Rechtsquellen

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