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Cash Flow-Rendite

Cash Flow-Rendite

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Redaktion
Stand:  17.1.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Die Cash-Flow-Rendite ist eine finanzielle Kennzahl, die das Verhältnis zwischen dem operativen Cashflow (Geldfluss oder Liquidität) eines Unternehmens und dem Umsatzerlös muss. Sie zeigt, welcher Anteil des Umsatzes zur Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens beiträgt und zahlungswirksam im Unternehmen verbleibt. 

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Begriff

Die Cash Flow Rendite gibt an, wie viel operativer Cash Flow in % des Umsatzes von einem Unternehmen erwirtschaftet werden.
 

Formel:

  Cash Flow x 100
Cash Flow-Rendite (%)=---------------------
  Umsatzerlöse

Erläuterung

Der Cash Flow ist als absolute Größe für den Vergleich von Unternehmen unterschiedlicher Größe und Struktur nicht geeignet. Je mehr Cash Flow ein Unternehmen erwirtschaftet, desto besser. Selbst erwirtschafteter Cash Flow dient der Finanzierung von Investitionen, der Schuldentilgung und ist notwendig zur Finanzierung von Gewinnausschüttungen. Je höher die Cash Flow-Rendite, desto besser.

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Die Differenz zwischen Jahresüberschuss (Gewinn- und Verlustrechnung) und Cash Flow (Cash Flow Rechnung) erklärt sich im Wesentlichen aus den Abschreibungen des Geschäftsjahres und der Bewegung der Rückstellungen. Die Cash Flow-Redite ist deshalb normalerweise höher als die Umsatzrendite. Trifft dies nicht zu, deutet das darauf hin, dass der Jahresüberschuss durch Einmaleffekte, wie die Auflösung von Rückstellungen oder Reduzierungen bei den Abschreibungen geprägt ist.
Achtung: Viele Unternehmen passen diese Kennzahl auf ihre speziellen Bedürfnisse an. Der Wirtschaftsausschuss sollte sich daher immer den Aufbau der Kennzahl im eigenen Unternehmen erläutern lassen.

Rechtsquelle

Die Cash Flow Rendite ist eine Kennzahl und damit ein Werkzeug zur Bilanzanalyse. Der Aufbau der Kennzahl ist in keinem Gesetz beschrieben.

Seminare zum Thema:
Cash Flow-Rendite
Die SBV im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss kompakt Teil II
Wirtschaftsausschuss Teil III
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