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Controlling

Controlling

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Redaktion
Stand:  17.1.2025
Lesezeit:  01:00 min

Kurz erklärt

Controlling bezeichnet im betriebswirtschaftlichen Kontext eine systematische Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensaktivitäten, um strategische Ziele zu erreichen und die wirtschaftliche Performance zu optimieren. Dabei werden Daten analysiert, Maßnahmen zur Korrektur oder Verbesserung abgeleitet und Entscheidungen auf Grundlage dieser Informationen getroffen.

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Begriff

Umfassendes Steuerungs- und Koordinationskonzept zur Unterstützung der Geschäftsleitung und der sonstigen führungsverantwortlichen Stellen bei der ergebnisorientierten Planung und Umsetzung unternehmerischer Aktivitäten.

Erläuterung

Aufgabe des Controllings ist es, im Auftrag des Managements über die Wirtschaftlichkeit im Unternehmen zu wachen. Controller versorgen das Management mit den zur zielorientierten Führung des Unternehmens notwendigen Entscheidungsgrundlagen, indem sie informieren und Vorschläge für die Unternehmensplanung, -steuerung und -kontrolle machen. Die Funktion des Controllers wird häufig verglichen mit der eines Lotsen an Bord eines Schiffes, der der Schiffsführung Empfehlungen hinsichtlich Kurs und Fahrt des Schiffes gibt. Die letztendliche Entscheidung trifft jedoch der Kapitän.

Man unterscheidet zwischen operativem und strategischem Controlling. Das operative Controlling befasst sich mit der Alltagsgeschäft, also der Frage nach der effizienten Aufgabenerfüllung in kurz- und mittelfristiger Perspektive (Machen wir die Dinge richtig?). Strategisches Controlling bereitet die langfristigen und grundlegenden Entscheidungen vor (Machen wir die richtigen Dinge?)

Tipp für den Wirtschaftsausschuss

Der Unternehmer hat den Wirtschaftsausschuss über die Controlling-Daten unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, (§ 106 Abs. 2 u. 3 Nr. 1 BetrVG).

Seminare zum Thema:
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Krisenbewältigung im Wirtschaftsausschuss
Wirtschaftsausschuss Teil III
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